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Steuer­ber­atung

Wir sind stets in steuer­lichen The­men auf dem aktuellen Stand und kön­nen Ihnen fol­gende Leis­tun­gen anbieten:

  • Kör­per­schaft­s­teuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzs­teuer
  • Einkom­men­steuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzs­teuer
  • Erb­schaft- und Schenkungsteuer

Im Rah­men von Steuer­erk­lärun­gen zeigen wir Ihnen die Wahlrechte und Erle­ichterungsvorschriften auf, die in den deutschen Steuerge­set­zen enthal­ten sind, und ver­gle­ichen die daraus resul­tieren­den Auswirkun­gen auf die Besteuerung.

Steuer­liche Außen­prü­fun­gen (auch “Betrieb­sprü­fung” genan­nt) nach §§ 193 ff. AO wer­den in der Regel risikoori­en­tiert durchge­führt. Im Prü­fungsansatz sowie in den einzel­nen Prü­fung­stech­niken (z.B. Date­n­analyse) gibt es viele Par­al­le­len zu betrieb­swirtschaftlichen Prü­fun­gen, die von Wirtschaft­sprüfer aus­ge­führt werden.

Was kostet die Steuerberatung?

Diese Frage lässt sich nicht “pauschal” beantworten.

Die Vergü­tung des Steuer­ber­aters bzw. der Steuer­ber­atungs­ge­sellschaft ist nach der Steuer­ber­ater­vergü­tungsverord­nung (StBVV) zu ermit­teln. Sie hängt ab von:

  1. Gegen­standswert: das kann Umsatz, Gewinn, Bilanz­summe, Gewer­beer­trag, Summe der pos­i­tiv­en Einkün­fte sein, je nach Auftrag/Leistung.
  2. Satz: z.B. Zehn­tel, Zwanzig­s­tel, in Abhängigkeit vom Schwierigkeits­grad und der erforder­lichen Zeit

Deshalb wer­den Sie auf Web­seit­en von anderen Steuer­ber­atern in der Regel keine ein­deutige Aus­sage über Preise finden.

Wir sind aber der Mei­n­ung: Zu ein­er Leis­tung gehört auch ein Preiss­child und dieses wollen wir so trans­par­ent wie möglich zeigen.

Aus unser­er langjähri­gen Erfahrung mit unter­schiedlichen Man­dan­ten lassen sich unter­schiedliche Szenar­ien und zuge­hörige Beispiele darstellen.

Nach­fol­gend tre­f­fen wir im Pos­i­tivszenario die Annah­men, dass der Man­dant gut organ­isiert ist, die Unter­la­gen pünk­tlich und in dig­i­taler Form, besten­falls in der DATEV Cloud (Unternehmen Online bzw. Meine Steuern) vorgelegt wer­den. Das erle­ichtert uns die Arbeit und senkt entsprechend das Hon­o­rar, es wer­den also Fak­toren unter dem mit­tleren Fak­tor bei der Preiskalku­la­tion angesetzt.

Im Neg­a­tivszenario tre­f­fen wir hinge­gen die Annah­men, dass der Man­dant nicht gut organ­isiert ist, die Unter­la­gen nicht pünk­tlich und nicht voll­ständig liefert, immer wieder Rück­fra­gen erforder­lich sind, außer­dem vieles nicht in dig­i­taler Form vorgelegt wer­den kann und von uns selb­st gescannt/geordnet wer­den soll. Das erschw­ert uns die Arbeit und erhöht entsprechend das Hon­o­rar, es wer­den also mit­tlere Fak­toren bei der Preiskalku­la­tion angesetzt.

Dis­claimer: es han­delt sich lediglich um Beispiele. Die unten aufge­führten Beispiele sind nicht als Ange­bote zu ver­ste­hen. Jed­er Fall ist unter­schiedlich hin­sichtlich der Kom­plex­ität und der Qual­ität der Unterlagen.

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung der Einkom­men­steuer­erk­lärung für einen Arbeit­nehmer, der zudem 2 Woh­nun­gen ver­mi­etet. Ein­nah­men aus der nicht­selb­ständi­gen Tätigkeit 100.000 EUR bzw. Einkün­fte 80.000 EUR, aus der Ver­mi­etung und Ver­pach­tung 20.000 EUR Ein­nah­men bzw. 15.000 EUR Einkünfte.

Pos­i­tivszenario

Steuerberatung Arbeitnehmer

Neg­a­tivszenario

Steuerberatung Arbeitnehmer

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung ein­er Ein­nah­menüber­schuss­rech­nung (EÜR) sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für einen Arbeit­nehmer, der neben­beru­flich ein Einzelun­ternehmen führt. Ein­nah­men aus der nicht­selb­ständi­gen Tätigkeit 100.000 EUR bzw. Einkün­fte 80.000 EUR, neben­beru­flich 50.000 EUR Betrieb­sein­nah­men bzw. 20.000 EUR Gewinn. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Keine Mitar­beit­er eingestellt, Die Buch­führung macht der Einzelun­ternehmer selb­st (sog. Fremdbuchhaltung).

Pos­i­tivszenario

Steuerberatung Arbeitnehmer und Gewerbe nebenberuflich

Neg­a­tivszenario

Steuerberatung Arbeitnehmer und Gewerbe nebenberuflich

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung ein­er Ein­nah­menüber­schuss­rech­nung (EÜR) sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für ein Einzelun­ternehmen (Haupt­tätigkeit) mit 200.000 EUR Betrieb­sein­nah­men und 100.000 EUR Gewinn. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Die Buch­führung sowie die Lohnabrech­nun­gen macht der Einzelun­ternehmer selb­st bzw. beauf­tragt eine externe Buch­hal­terin (sog. Fremdbuchhaltung).

Pos­i­tivszenario

Steuerberatung Einzelunternehmer mit eigener Buchhaltung

Neg­a­tivszenario

Steuerberatung Einzelunternehmer mit eigener Buchhaltung

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung ein­er Ein­nah­menüber­schuss­rech­nung (EÜR) sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für ein Einzelun­ternehmen (Haupt­tätigkeit) mit 200.000 EUR Betrieb­sein­nah­men und 100.000 EUR Gewinn. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Mit der monatlichen Buch­führung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrech­nun­gen für 2 Mitar­beit­er sind wir eben­falls beauftragt.

Pos­i­tivszenario

Steuerberatung Einzelunternehmer mit Führung von Büchern und Löhnen

Neg­a­tivszenario

Steuerberatung Einzelunternehmer mit Führung von Büchern und Löhnen

Für die Berech­nung von beispiel­haften Hon­o­raren für die Erstel­lung von Abschlüssen inkl. Steuer­erk­lärung für kleine und Kle­inst-Kap­i­talge­sellschaften sehen Sie bitte im Bere­ich Jahresab­schlusser­stel­lung.

Steuer­ber­atung von erfahre­nen berufsträgern

Sie wer­den umfassend von erfahre­nen Steuer­ber­atern und Wirtschaft­sprüfern beraten.

Nutzen Sie zur Kon­tak­tauf­nahme gerne auch das unten einge­blendete For­mu­lar, da mit unserem DATEV Smart Experts Pro­fil ver­bun­den ist.

Wir freuen uns auf Sie.

Hin­weis zum Daten­schutz: Mit dem Absenden des For­mu­la­rs willi­gen Sie ein, dass Ihre Dat­en zur Beant­wor­tung Ihrer Anfrage erhoben und ver­ar­beit­et wer­den. Die Dat­en wer­den nach abgeschlossen­er Bear­beitung Ihrer Anfrage gelöscht. Sie kön­nen Ihre Ein­willi­gung jed­erzeit für die Zukun­ft per E‑Mail an mail@taxmain.de wider­rufen. Detail­lierte Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit Nutzer­dat­en find­en Sie in unser­er Daten­schutzerk­lärung.

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