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Prüferische Durch­sicht

Sie pla­nen Investi­tio­nen und wollen diese fremdfinanzieren?

Neben den rechtlichen Details wer­den in Bank-Dar­lehensverträ­gen häu­fig Kenn­zahlen (sog. Covenants) fest­ge­hal­ten, die der Dar­lehen­snehmer der Bank regelmäßig darzule­gen und nachzuweisen hat. Grund­lage für diese Covenants sind (geprüfte) Jahres- und Zwis­chen­ab­schlüsse sowie Finan­za­uf­stel­lun­gen. Nach § 18 Satz 1 KWG gehören Jahresab­schlüsse bei größeren Kred­it­sum­men zu den notwendi­gen Unter­la­gen für einen Vertragsabschluss.

In diesem Zusam­men­hang kön­nen wir Ihnen fol­gende Leis­tun­gen anbieten:

Hin­sichtlich des Prü­fung­sum­fangs beste­ht grund­sät­zlich auch die Möglichkeit, diesen mit Ihnen frei zu vere­in­baren und z.B. nur die für die Covenants rel­e­van­ten Sachver­halte prüfen zu lassen. In diesem Fall wird der Prü­fungsauf­trag als „Prüferische Durch­sicht“ beze­ich­net und das Prü­fung­surteil in Form ein­er „Bescheini­gung“ erteilt. Regelmäßig wer­den von Stake­hold­ern wie Kred­it­ge­bern, Finan­zamt etc. auch in dieser Form reduzierte und prüferische Durch­sicht­en akzep­tiert. Diese sind sowohl für den Prüfer als auch das geprüfte Unternehmen weniger aufwendig.

Die prüferische Durch­sicht führen wir nach den Grund­sätzen des IDW PS 900 durch.

Sie möcht­en einen Kred­it zu einem Zeit­punkt aufnehmen, der mehr als 6 Monate nach dem Stich­tag des Jahresab­schlusses Ihres Unternehmens liegt? In diesem Fall kön­nte die Bank aktuelle Zahlen ver­lan­gen, die auch zu prüfen sind. 

Möglicher­weise ver­langt die Bank von Ihnen keinen kom­plet­ten Abschluss inkl. Anhang und son­stiger Abschluss­be­standteile, son­dern lediglich eine (Zwischen-)Bilanz und eine (Zwischen-)Gewinn- und Ver­lus­trech­nung, eine Cash Flow Rech­nung, eine detail­lierte Kenn­zahlen-Berech­nung etc. Nach IDW PS 490 wer­den Prü­fung­surteile zu Finan­za­uf­stel­lun­gen als „Prü­fungsver­merk“ beze­ich­net. Lassen Sie uns gerne gemein­sam klären, ob der Bank eine Bestä­ti­gungsleis­tung in dieser Form genügt.

Prüferische Durchsicht