Buchhaltung und GmbH-Jahresabschluss
Führen Sie ein Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder ein Dienstleistungsunternehmen?
Als erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater können wir mit Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige, Strukturen und Rechtsformen gut umgehen!
Kümmern Sie sich um die Strategie, Organisation, operative Umsetzung und andere für Sie wichtige Dinge und überlassen Sie die “Bürokratie” (Buchführung, Löhne, Jahresabschluss) den Profis, auf die Sie sich verlassen können.
Laufende Buchhaltung und Lohnabrechnungen ihrer GmbH
Laufende Buchhaltung
Grundsätzlich muss eine ordnungsgemäße Buchführung zeitnah erstellt werden. Das bedeutet, die Bücher sollten permanent geführt werden.
In der Praxis orientiert man sich oft am Rhythmus der Umsatzsteuervoranmeldung. Je nach Größenordnung oder Geschäftstätigkeit kann dies monatlich oder vierteljährlich sein.
Größeren GmbH’s mit Materialwirtschaft und vielen Warenbewegungen und großem Belegfluss bieten wir die laufende Buchhaltung auf monatlicher Basis an.
Bei Kleinunternehmern und vermögensverwaltenden Gesellschaften werden keine Umsatzsteuervoranmeldungen fällig, sondern nur eine Jahresumsatzsteuererklärung — in diesen Fällen kann auch eine sog. Jahresbuchhaltung gemacht werden.
Im Rahmen der laufenden Buchhaltung kümmern wir uns selbstverständlich auch um die unterjährigen Steueranmeldungen, hierzu gehören zum Beispiel:
- Umsatzsteuervoranmeldungen: monatlich, vierteljährlich
- Zusammenfassende Meldungen (ZM) bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen
- One Stop Shop (OSS)-Erklärungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen an Privatpersonen in der EU
- Kapitalertragsteueranmeldungen bei (Vorab-)Gewinnausschüttungen
Selbstverständlich gehört zur laufenden Buchhaltung bei uns auch ein Reporting, insbesondere die DATEV-BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), die oftmals von Dritten, z.B. Banken, Vermietern, Behörden etc., angefragt wird. Hier finden Sie Beispiele/Muster, wie eine solche BWA normalerweise aussieht: Musterauswertung BWA
Wir setzen moderne Tools ein, um den Datenaustausch und die Zusammenarbeit zu erleichtern:
- DATEV Unternehmen Online als sichere Cloud für den Upload von Belegen
- Bank RZ / MT940-Dateien für die Automatisierung des Uploads von Banktransaktionen
Lohnabrechnungen
Wir führen die regelmäßigen Lohnabrechnungen Ihrer GmbH durch.
Hierzu gehört die Aufnahme und Aktualisierung von Personalstammdaten, die Anmeldung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.
Durch Nutzung moderner Tools erhalten Sie die Lohnabrechnungen und weitere Auswertungen direkt im digitalen Format:
- Bei Einsatz von DATEV Unternehmen Online werden diese dort gesammelt der Geschäftsführung bzw. Personalverantwortlichen zur Verfügung gestellt und sind ständig abrufbar.
- Bei Einsatz von DATEV Arbeitnehmer Online erhalten die Mitarbeiter automatisiert die Lohnabrechnungen durch sicheren Login in der DATEV-Cloud, ohne dass lästige E‑Mails mit Verschlüsselung oder Briefumschläge mit der Lohnabrechnung verschickt werden müssen.
Was kostet die Erstellung der Buchhaltung und der Lohnabrechnungen?
Das Honorar wird nach Gegenstandswert gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet.
Üblicherweise, bei vollständiger digitaler Zusammenarbeit bzw. zeitnahem Vorliegen von Unterlagen kann man für die Buchhaltung von folgenden Kosten ausgehen:
- GmbH mit Jahresumsatz bis 200 TEUR: monatlich 140 — 180 EUR netto
- GmbH mit Jahresumsatz 200 TEUR bis 1 Mio. EUR: monatlich 180 — 500 EUR netto
- GmbH mit Jahresumsatz 1 Mio. bis 5 Mio. EUR: monatlich 500 — 1.500 EUR netto
- GmbH mit Jahresumsatz ab 5 Mio. EUR: monatlich ab 1.500 EUR netto
Die Lohnabrechnung kostet in der Regel monatlich zwischen 20 und 22 EUR netto je Arbeitnehmer. Ungewöhnlicher Mehraufwand z.B. bei der Neuanlage, An- und Abmeldung und sonstigen Arbeiten außerhalb des üblichen Rahmens werden mit einem Stundensatz von 120 bis 150 EUR netto zusätzlich berechnet.
Einige Berechnungsbeispiele haben wir auch unter dem Abschnitt “GmbH-Jahresabschluss” abgebildet.
GmbH-Jahresabschluss nach Verlautbarungen für steuerberater und wirtschaftsprüfer (IDW S7, Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer)
Berichtspflichten der GmbH für ein Geschäftsjahr
Die GmbH muss für ein abgelaufenes Geschäftsjahr im Folgejahr unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen folgendes abgeben:
- Jahresabschluss nach HGB
- Lagebericht ab der Größe “mittelgroße Kapitalgesellschaft”
- Jahressteuererklärungen
- E‑Bilanz
- Testat eines Wirtschaftsprüfers (ab der Größe “mittelgroße Kapitalgesellschaft)
- Offenlegung im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister
Erstellung von GmbH-Jahresabschluss ohne Beurteilungen
Den Mindestumfang einer Jahresabschlusserstellung stellt die Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte dar. Bei einem Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilungen hat der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln.
Erstellung von GmbH-Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen
Ein Auftrag zur Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die ihm vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Erstellung von GmbH-Jahresabschluss mit umfassenden Beurteilungen
Ein Auftrag zur Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf die ihm vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise tiefgründig beurteilt und ein Urteil mit hinreichender Sicherheit abgibt, dass die Buchführung ordnungsgemäß sind.
Hierzu ist es auch notwendig, die Angemessenheit und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zu beurteilen.
Beispielsweise werden folgende Beurteilungshandlungen durchgeführt:
- Sind die Vorräte des Unternehmens wesentlich für den Jahresabschluss, sollte der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer die körperliche Bestandsaufnahme beobachten und auch die Bewertung beurteilen.
- Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann bei wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten auch Saldenbestätigungen einholen, bei wesentlichen rechtlichen Risiken auch Rechtsanwaltsbestätigungen, um hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die ihm vorgelegten Unterlagen keine wesentlichen Fehler enthalten.
- Zur Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie zur Bildung und Bewertung von Rückstellungen sollte der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer Informationen über Risiken erlangen und diese bewerten. Hierzu sollte er risikobehaftete Vermögensgegenstände bei der Aufstellung der Inventare gesondert erfassen.
- Ferner sollte er u. a. Verträge über Liefer- und Leistungsbeziehungen auf ungewisse Verbindlichkeiten und auf drohende Verluste zu untersuchen.
Was gehört sonst noch zur Abschlusserstellung dazu?
Sinnvoll ist es, wenn Sie uns im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses auch mit der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen beauftragen. Diese werden ohnehin für die Bilanzierung von Steuerrückstellungen bzw. Steuerforderungen benötigt.
Was kostet die Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses?
Diese Frage lässt sich nicht “pauschal” beantworten.
Wenn der Steuerberater oder die Steuerberatungsgesellschaft den Jahresabschluss erstellt, berechnet sich die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie hängt von folgenden Faktoren ab:
- Gegenstandswert: je nach Auftrag/Leistung ist es z.B. Umsatz, Gewinn, Bilanzsumme, Gewerbeertrag, Summe der positiven Einkünfte sein, .
- Satz: z.B. Zehntel, Zwanzigstel, in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad und der erforderlichen Zeit
Aus unserer langjährigen Erfahrung mit unterschiedlichen Mandanten lassen sich unterschiedliche Szenarien und zugehörige Beispiele darstellen.
Im Positivszenario wird angenommen, dass der Mandant gut organisiert ist, die Unterlagen pünktlich und in digitaler Form liefert, bestenfalls in der DATEV Cloud (Unternehmen Online bzw. Meine Steuern). Das erleichtert uns die Arbeit, verringert die Kosten, es werden also Faktoren unter dem mittleren Faktor bei der Preiskalkulation angesetzt.
Im Negativszenario wird angenommen, dass der Mandant nicht gut organisiert ist, die Unterlagen nicht pünktlich und nicht vollständig zur Verfügung stellt, immer wieder Rückfragen von uns notwendig sind, außerdem vieles nicht in digitaler Form vorliegt und von uns selbst in Ordnung gebracht werden soll. Das erschwert uns die Arbeit und erhöht entsprechend die Kosten, es werden also mittlere Faktoren bei der Preiskalkulation angesetzt.
Disclaimer: es handelt sich lediglich um Beispiele. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht als Angebote zu verstehen. Jeder Fall ist unterschiedlich hinsichtlich der Komplexität und der Qualität der Unterlagen.
Jahresabschluss der Kleinst-GmbH mit eigener Buchhaltung
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanzsumme und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Die Buchführung sowie die Lohnabrechnungen macht die GmbH selbst (sog. Fremdbuchhaltung).
Positivszenario
Negativszenario
Jahresabschluss der Kleinst-GmbH mit Buchhaltung und Lohnabrechnung durch uns
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanzsumme und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Mit der monatlichen Buchführung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrechnungen für 2 Mitarbeiter sind wir ebenfalls beauftragt.
Positivszenario
Negativszenario
Jahresabschluss der kleinen GmbH mit eigener Buchhaltung
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanzsumme und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Die Buchführung sowie die Lohnabrechnungen macht die GmbH selbst (sog. Fremdbuchhaltung).
Positivszenario
Negativszenario
Jahresabschluss der kleinen GmbH mit Buchhaltung und Lohnabrechnung durch uns
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanzsumme und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Mit der monatlichen Buchführung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrechnungen für 10 Mitarbeiter sind wir ebenfalls beauftragt. Die Buchführungsunterlagen werden uns vollständig digital per DATEV Unternehmen Online zur Verfügung gestellt.
Positivszenario
Negativszenario
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und beauftragen Sie uns mit Lohnabrechnungen, Buchhaltung und GmbH-Jahresabschluss (steuerliche Komplettbetreuung)
Sie haben Interesse, uns mit der steuerlichen Komplettbetreuung Ihrer GmbH oder mit einzelnen Dienstleistungen wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und/oder der Erstellung des Jahresabschlusses zu beauftragen?
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