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Jahresab­schlussprü­fung

Geset­zliche jahresAb­schlussprü­fung als zen­trale Vor­be­halt­sauf­gabe des Wirtschaftsprüfers

Bei Kap­i­talge­sellschaften, die das Größenkri­teri­um „mit­tel­groß“ oder „groß“ erfüllen, muss gemäß
§ 316 HGB der Jahresab­schluss von einem Abschlussprüfer geprüft wer­den. Auch Per­so­n­en­han­dels­ge­sellschaften müssen bei vor­liegen bes­timmter Kri­te­rien geprüft wer­den. Für Gesellschaften bes­timmter Wirtschaft­szweige (z.B. Finanz­di­en­stleis­ter, Banken) ergeben sich Prü­fungspflicht­en aus anderen Geset­zen (KWG, KAGB etc.).

Auch Unternehmen, die verpflichtet sind einen Konz­ern­ab­schluss nach §§ 290 ff. HGB aufzustellen, müssen diesen von einem Abschlussprüfer prüfen lassen.

Die vor­ge­nan­nten Prü­fun­gen sind Wirtschaft­sprüfern oder Wirtschaft­sprü­fungs­ge­sellschaften (teil­weise auch verei­digten Buch­prüfern) geset­zlich vorbehalten.

Darüber hin­aus heißt es im § 2 Abs. 1 WPO (Gesetz über eine Beruf­sor­d­nung der Wirtschaft­sprüfer oder kurz „Wirtschaft­sprüfer­ord­nung“): „Wirtschaft­sprüfer haben die beru­fliche Auf­gabe, betrieb­swirtschaftliche Prü­fun­gen, ins­beson­dere solche von Jahresab­schlüssen wirtschaftlich­er Unternehmen, durchzuführen und Bestä­ti­gungsver­merke über die Vor­nahme und das Ergeb­nis solch­er Prü­fun­gen zu erteilen.“

Somit haben Wirtschaft­sprüfer nicht nur das Priv­i­leg, son­dern auch die Verpflich­tung bzw. zen­trale beru­fliche Auf­gabe, Jahresab­schlüsse zu prüfen.

Die Tax­main GmbH Wirtschaft­sprü­fungs­ge­sellschaft ist als geset­zlich­er Abschlussprüfer bei der Wirtschaft­sprüfer­kam­mer registriert.

Frei­willige jahresAbschlussprüfung

Neben der geset­zlichen Jahresab­schlussprü­fung wollen Unternehmen oft­mals ihre Abschlüsse „frei­willig“ prüfen lassen. Dies kann fol­gende Gründe haben:

  • Regelun­gen im Gesellschaftsvertrag
  • Ver­tragliche Regelun­gen, z.B. in Anteil­süber­tra­gungs- oder Darlehensverträgen
  • Umwand­lungsvorhaben
  • Organge­sellschaften
  • Tochterun­ternehmen von Konz­er­nen, die im Rah­men der Konz­ern­ab­schlussprü­fung “mit­geprüft” werden

Frei­willige Jahresab­schlussprü­fung ist keine Vor­be­halt­sauf­gabe des Wirtschaft­sprüfers und darf auch von anderen Per­so­n­en durchge­führt wer­den, z.B. vom Steuer­ber­ater oder Rechtsanwalt.

Da jedoch die Jahresab­schlussprü­fung als solche die Kernkom­pe­tenz des Wirtschaft­sprüfers ist und dieser bei auch bei Aufträ­gen, die ihm nicht exk­lu­siv“ vor­be­hal­ten sind, die all­ge­meinen Beruf­spflicht­en zu erfüllen hat, wird regelmäßig ein Tes­tat des Wirtschaft­sprüfers auch bei frei­williger Jahresab­schlussprü­fung von den Stake­hold­ern als beson­ders ver­lässlich anerkan­nt. Anzumerken ist außer­dem, dass bei ein­er frei­willi­gen Jahresab­schlussprü­fung die gle­ichen vom IDW fest­gestell­ten “Grund­sätze ord­nungsmäßiger Abschlussprü­fung” anzuwen­den sind wie bei ein­er geset­zlichen Abschlussprüfung.

Ablauf der jahresAb­schlussprü­fung, wenn Sie uns beauftragen

Wir führen als Beruf­sträger die Jahresab­schlussprü­fung von der Auf­trags­bestä­ti­gung bis zur Berichter­stat­tung kom­plett selb­st durch. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie in allen Phasen der Jahresab­schlussprü­fung den gle­ichen Ansprech­part­ner haben, der auch im Fol­ge­jahr gle­ich bleibt.

Im Rah­men der Auf­tragsvere­in­barung kann der Prü­fungs­ge­gen­stand über das geset­zliche Min­dest­maß hin­aus erweit­ert und zusät­zliche Berichter­stat­tung vere­in­bart werden.

Die Jahresab­schlussprü­fung wird risikoori­en­tiert nach den vom IDW fest­gestell­ten Grund­sätzen der ord­nungsmäßi­gen Abschlussprü­fung durchgeführt.

Die Prü­fungs­pla­nung basiert auf unserem Ver­ständ­nis des Geschäftsmod­ells Ihres Unternehmens sowie des wirtschaftlichen Gesam­tum­felds (Volk­swirtschaft, Branche, Wet­tbe­werb­ssi­t­u­a­tion etc.). Daraus wer­den all­ge­meine Geschäft­srisiken und rech­nungsle­gungs­be­zo­gene Risiken abgeleit­et und beurteilt.

Im Rah­men der Auf­nahme des rech­nungsle­gungs­be­zo­ge­nen Inter­nen Kon­troll­sys­tems prüfen wir, welche Prozesse Sie ein­gerichtet haben und mit welchen Kon­trollen die rech­nungsle­gungs­be­zo­ge­nen Risiken adressiert wer­den. Anschließend wird geprüft, ob diese Kon­trollen angemessen und wirk­sam sind.

Basierend auf Ergeb­nis­sen der Kon­troll­prü­fung wird die weit­ere Prü­fungsstrate­gie („rely on controls“/kontrollbasiert oder „not rely on controls“/nicht kon­troll­basiert) fest­gelegt. Bei nicht angemessen / nicht wirk­samen Kon­trollen wer­den entsprechend umfan­gre­ichere sub­stanzielle Prü­fung­shand­lun­gen durchgeführt.

Wenn keine wesentlichen Ein­wen­dun­gen oder Prü­fung­shemm­nisse vor­liegen, schließt die Prü­fung mit einem uneingeschränk­ten Bestä­ti­gungsver­merk ab, der in den Prü­fungs­bericht einge­bun­den ist. Prü­fungs­berichte möcht­en wir kün­ftig möglichst nur dig­i­tal aus­liefern, es sei denn, es wird expliz­it ein gedruck­ter Bericht gewün­scht und vere­in­bart. Der Beruf­s­stand hat sich zur der auss­chließlich dig­i­tal­en Aus­liefer­ung von Prü­fungs­bericht­en pos­i­tiv geäußert.

Sie kön­nen sich außer­dem ein detail­liertes Bild von unserem Prü­fungsvorge­hen anhand der Beispiele im Abschnitt “Was kostet eine Abschlussprü­fung” machen.

ist ihr Unternehmen prüfbereit?

Wie oben aufge­führt, ist das “A und O” für Ihr Unternehmen, um eine Abschlussprü­fung zu beste­hen, ein angemessenes und wirk­sames rech­nungsle­gungs­be­zo­genes Internes Kon­troll­sys­tem (“IKS”). Ist Ihr Unternehmen noch nicht soweit? Kein Prob­lem, wir kön­nen Sie auch beim Auf­bau des IKS unter­stützen. Hierzu machen wir eine Bestand­sauf­nahme, helfen Ihnen bei der Erstel­lung von schriftlich fix­ierten Ord­nun­gen und Ablauf­beschrei­bun­gen und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie das IKS in Ihrem Unternehmen durch­set­zen und überwachen. Schauen Sie sich zu diesem Zweck gerne unsere Seite “IKS-Beratung” an.

Selb­stver­ständlich sind wir in dem Fall, wenn wir Sie bei der Auf­stel­lung des IKS begleit­en, als Abschlussprüfer aus Unab­hängigkeits­grün­den ausgeschlossen.

was kostet eine jahresAbschlussprüfung?

Diese Frage lässt sich nicht “pauschal” beant­worten. Es hängt von der benötigten Zeit ab. Die benötigte Zeit ist wiederum von dem Umfang und der Kom­plex­ität des Auf­trags, der Qual­ität der Unter­la­gen und der Prüf­bere­itschaft abhängig. 

Deshalb wer­den Sie auf Web­seit­en von anderen Wirtschaft­sprüfern in der Regel nichts über Preise lesen.

Wir sind aber der Mei­n­ung: Zu ein­er Leis­tung gehört auch ein Preiss­child und dieses wollen wir so trans­par­ent wie möglich zeigen.

Aus unser­er langjähri­gen Erfahrung mit unter­schiedlichen Man­dan­ten lassen sich aber Beispiele darstellen, aus denen Sie sich als Leser ein Bild machen kön­nen, welche Prü­fung­shand­lun­gen wir durch­führen und wie viel Zeit diese beanspruchen. Aus diesen Beispie­len kön­nen Sie einzelne Posten und Prü­fung­shand­lun­gen auswählen, die zu Ihrem Fall passen wer­den und diese entsprechend kom­binieren, um für sich einen unge­fähren Gesamt­preis zu errechnen.

Dis­claimer: es han­delt sich lediglich um Beispiele. Die unten aufge­führten Beispiele sind nicht als Ange­bote zu ver­ste­hen. Jed­er Fall ist unter­schiedlich hin­sichtlich der Kom­plex­ität, der Qual­ität der Unter­la­gen und der Prüf­bere­itschaft. Deshalb wer­den Pauschal­hono­rare gemäß § 43 BS WP/vBP immer mit ein­er Öff­nungsklausel verse­hen, die bei Ein­tritt nicht vorherse­hbar­er Umstände, die der Man­dant verur­sacht hat, zu ein­er Erhöhung des Hon­o­rar führen können. 

 

Wir kalkulieren mit fol­gen­den Stundensätzen:

 

Stundensätze Jahresabschlussprüfung

Beispiel 1: 

Was kostet die frei­willige Jahresab­schlussprü­fung ein­er Immo­bilienge­sellschaft nach HGB?

 

Kosten Jahresabschlussprüfung Immobiliengesellschaft - Teil 1
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobiliengesellschaft - Teil 2
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobiliengesellschaft - Teil 3
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobiliengesellschaft - Teil 4

Beispiel 2: 

Was kostet die frei­willige Konz­ern­ab­schlussprü­fung eines Immo­bilienkonz­erns nach HGB und zusät­zlich eines IFRS- Package?

Kosten Jahresabschlussprüfung Immobilienkonzern - Teil 1
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobilienkonzern - Teil 2
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobilienkonzern - Teil 3
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobilienkonzern - Teil 4
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobilienkonzern - Teil 5
Kosten Jahresabschlussprüfung Immobilienkonzern - Teil 6

Beispiel 3:

Was kostet die geset­zliche Jahresab­schlussprü­fung eines Handelsunternehmens?

Kosten Jahresabschlussprüfung Handelsunternehmen - Teil 1
Kosten Jahresabschlussprüfung Handelsunternehmen - Teil 2
Kosten Jahresabschlussprüfung Handelsunternehmen - Teil 3
Kosten Jahresabschlussprüfung Handelsunternehmen - Teil 4
Prü­fung von Jahresab­schlüssen von erfahre­nen Berufsträgern
Unsere Wirtschaft­sprüfer ver­fü­gen über langjährige Erfahrung sowohl bei den Big4-Prü­fungs­ge­sellschaften als auch bei mit­tel­ständis­chen Prüfungskanzleien.
 
Unsere Prü­fun­gen führen wir so durch, dass daraus nicht nur als „neg­a­tiv“ emp­fun­dene Fest­stel­lun­gen, son­dern auch wertvolle Empfehlun­gen für das interne Kon­troll­sys­tem Ihres Unternehmens resul­tieren. Dadurch gener­ieren wir für Sie als geset­zliche Vertreter oder mit der Auf­sicht beauf­tragtes Organ einen Mehrwert.
 
Das vor­ge­nan­nte ist „Stan­dard“ bei fast allen Wirtschaft­sprüfern. Aber was unter­schei­det uns von der Konkur­renz / warum soll­ten Sie sich für uns entscheiden?
 
Oft­mals schick­en Prü­fungs­ge­sellschaften uner­fahrene Prü­fungsas­sis­ten­ten oder Prak­tikan­ten zur Jahresab­schlussprü­fung, die den Ansprech­part­ner beim Prü­fungs­man­dant mit ewig lan­gen Check­lis­ten, die sie selb­st nicht ver­ste­hen, auf die Ner­ven gehen.
 
Das machen wir so nicht!
 
Wir unter­schei­den uns von der Konkur­renz dadurch, dass neben erfahre­nen Mitar­beit­ern min­destens ein Wirtschaft­sprüfer an der oper­a­tiv­en Durch­führung der Prü­fung ständig mitwirkt. Sie bzw. die für das Rech­nungswe­sen Ihres Unternehmens zuständi­gen Per­so­n­en haben somit während der gesamten Prü­fung jed­erzeit einen erfahre­nen Ansprech­part­ner auf Augenhöhe.
 
Ver­trauen Sie auf unsere Fachkom­pe­tenz. 

Kon­tak­tieren Sie uns, um ein per­sön­lich­es Erst­ge­spräch zu vereinbaren.
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