Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche jahresAbschlussprüfung als zentrale Vorbehaltsaufgabe des Wirtschaftsprüfers
Bei Kapitalgesellschaften, die das Größenkriterium „mittelgroß“ oder „groß“ erfüllen, muss gemäß
§ 316 HGB der Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer geprüft werden. Auch Personenhandelsgesellschaften müssen bei vorliegen bestimmter Kriterien geprüft werden. Für Gesellschaften bestimmter Wirtschaftszweige (z.B. Finanzdienstleister, Banken) ergeben sich Prüfungspflichten aus anderen Gesetzen (KWG, KAGB etc.).
Auch Unternehmen, die verpflichtet sind einen Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB aufzustellen, müssen diesen von einem Abschlussprüfer prüfen lassen.
Die vorgenannten Prüfungen sind Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (teilweise auch vereidigten Buchprüfern) gesetzlich vorbehalten.
Darüber hinaus heißt es im § 2 Abs. 1 WPO (Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer oder kurz „Wirtschaftsprüferordnung“): „Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.“
Somit haben Wirtschaftsprüfer nicht nur das Privileg, sondern auch die Verpflichtung bzw. zentrale berufliche Aufgabe, Jahresabschlüsse zu prüfen.
Freiwillige jahresAbschlussprüfung
Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung wollen Unternehmen oftmals ihre Abschlüsse „freiwillig“ prüfen lassen. Dies kann folgende Gründe haben:
- Regelungen im Gesellschaftsvertrag
- Vertragliche Regelungen, z.B. in Anteilsübertragungs- oder Darlehensverträgen
- Umwandlungsvorhaben
- Organgesellschaften
- Tochterunternehmen von Konzernen, die im Rahmen der Konzernabschlussprüfung “mitgeprüft” werden
Freiwillige Jahresabschlussprüfung ist keine Vorbehaltsaufgabe des Wirtschaftsprüfers und darf auch von anderen Personen durchgeführt werden, z.B. vom Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Da jedoch die Jahresabschlussprüfung als solche die Kernkompetenz des Wirtschaftsprüfers ist und dieser bei auch bei Aufträgen, die ihm nicht exklusiv“ vorbehalten sind, die allgemeinen Berufspflichten zu erfüllen hat, wird regelmäßig ein Testat des Wirtschaftsprüfers auch bei freiwilliger Jahresabschlussprüfung von den Stakeholdern als besonders verlässlich anerkannt. Anzumerken ist außerdem, dass bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung die gleichen vom IDW festgestellten “Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung” anzuwenden sind wie bei einer gesetzlichen Abschlussprüfung.
Ablauf der jahresAbschlussprüfung, wenn Sie uns beauftragen
Wir führen als Berufsträger die Jahresabschlussprüfung von der Auftragsbestätigung bis zur Berichterstattung komplett selbst durch. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie in allen Phasen der Jahresabschlussprüfung den gleichen Ansprechpartner haben, der auch im Folgejahr gleich bleibt.
Im Rahmen der Auftragsvereinbarung kann der Prüfungsgegenstand über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erweitert und zusätzliche Berichterstattung vereinbart werden.
Die Jahresabschlussprüfung wird risikoorientiert nach den vom IDW festgestellten Grundsätzen der ordnungsmäßigen Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Prüfungsplanung basiert auf unserem Verständnis des Geschäftsmodells Ihres Unternehmens sowie des wirtschaftlichen Gesamtumfelds (Volkswirtschaft, Branche, Wettbewerbssituation etc.). Daraus werden allgemeine Geschäftsrisiken und rechnungslegungsbezogene Risiken abgeleitet und beurteilt.
Im Rahmen der Aufnahme des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems prüfen wir, welche Prozesse Sie eingerichtet haben und mit welchen Kontrollen die rechnungslegungsbezogenen Risiken adressiert werden. Anschließend wird geprüft, ob diese Kontrollen angemessen und wirksam sind.
Basierend auf Ergebnissen der Kontrollprüfung wird die weitere Prüfungsstrategie („rely on controls“/kontrollbasiert oder „not rely on controls“/nicht kontrollbasiert) festgelegt. Bei nicht angemessen / nicht wirksamen Kontrollen werden entsprechend umfangreichere substanzielle Prüfungshandlungen durchgeführt.
Wenn keine wesentlichen Einwendungen oder Prüfungshemmnisse vorliegen, schließt die Prüfung mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, der in den Prüfungsbericht eingebunden ist. Prüfungsberichte möchten wir künftig möglichst nur digital ausliefern, es sei denn, es wird explizit ein gedruckter Bericht gewünscht und vereinbart. Der Berufsstand hat sich zur der ausschließlich digitalen Auslieferung von Prüfungsberichten positiv geäußert.
Sie können sich außerdem ein detailliertes Bild von unserem Prüfungsvorgehen anhand der Beispiele im Abschnitt “Was kostet eine Abschlussprüfung” machen.
ist ihr Unternehmen prüfbereit?
Wie oben aufgeführt, ist das “A und O” für Ihr Unternehmen, um eine Abschlussprüfung zu bestehen, ein angemessenes und wirksames rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (“IKS”). Ist Ihr Unternehmen noch nicht soweit? Kein Problem, wir können Sie auch beim Aufbau des IKS unterstützen. Hierzu machen wir eine Bestandsaufnahme, helfen Ihnen bei der Erstellung von schriftlich fixierten Ordnungen und Ablaufbeschreibungen und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie das IKS in Ihrem Unternehmen durchsetzen und überwachen. Schauen Sie sich zu diesem Zweck gerne unsere Seite “IKS-Beratung” an.
Selbstverständlich sind wir in dem Fall, wenn wir Sie bei der Aufstellung des IKS begleiten, als Abschlussprüfer aus Unabhängigkeitsgründen ausgeschlossen.
was kostet eine jahresAbschlussprüfung?
Diese Frage lässt sich nicht “pauschal” beantworten. Es hängt von der benötigten Zeit ab. Die benötigte Zeit ist wiederum von dem Umfang und der Komplexität des Auftrags, der Qualität der Unterlagen und der Prüfbereitschaft abhängig.
Deshalb werden Sie auf Webseiten von anderen Wirtschaftsprüfern in der Regel nichts über Preise lesen.
Wir sind aber der Meinung: Zu einer Leistung gehört auch ein Preisschild und dieses wollen wir so transparent wie möglich zeigen.
Aus unserer langjährigen Erfahrung mit unterschiedlichen Mandanten lassen sich aber Beispiele darstellen, aus denen Sie sich als Leser ein Bild machen können, welche Prüfungshandlungen wir durchführen und wie viel Zeit diese beanspruchen. Aus diesen Beispielen können Sie einzelne Posten und Prüfungshandlungen auswählen, die zu Ihrem Fall passen werden und diese entsprechend kombinieren, um für sich einen ungefähren Gesamtpreis zu errechnen.
Disclaimer: es handelt sich lediglich um Beispiele. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht als Angebote zu verstehen. Jeder Fall ist unterschiedlich hinsichtlich der Komplexität, der Qualität der Unterlagen und der Prüfbereitschaft. Deshalb werden Pauschalhonorare gemäß § 43 BS WP/vBP immer mit einer Öffnungsklausel versehen, die bei Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände, die der Mandant verursacht hat, zu einer Erhöhung des Honorar führen können.
Wir kalkulieren mit folgenden Stundensätzen:
Beispiel 1:
Was kostet die freiwillige Jahresabschlussprüfung einer Immobiliengesellschaft nach HGB?
Beispiel 2:
Was kostet die freiwillige Konzernabschlussprüfung eines Immobilienkonzerns nach HGB und zusätzlich eines IFRS- Package?
Beispiel 3:
Was kostet die gesetzliche Jahresabschlussprüfung eines Handelsunternehmens?
Prüfung von Jahresabschlüssen von erfahrenen Berufsträgern
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