jahresabschlusserstellung
Wir bieten die folgenden AUFTRAGSARTEN gemäß den berufständischen Verlautbarungen (IDW S7, Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer) an:
Den Mindestumfang einer Jahresabschlusserstellung stellt die Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte dar. Bei einem Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilungen hat der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln.
Ein Auftrag zur Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Wirtschaftsprüfer neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die ihm vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Beispielsweise ist ein Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen als Alternative zur Abschlussprüfung geeignet, um eine der Voraussetzungen für die Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaften zu erfüllen (Vgl. § 14 Abs. 1 Satz 5 KStG).
Ein Auftrag zur Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Wirtschaftsprüfer neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die ihm vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Was gehört sonst noch zur Abschlusserstellung dazu?
Sinnvoll ist es, wenn Sie uns im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses auch mit der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen beauftragen. Diese werden ohnehin für die Bilanzierung von Steuerrückstellungen bzw. Steuerforderungen benötigt.
Was kostet die Jahresabschlusserstellung?
Diese Frage lässt sich nicht “pauschal” beantworten.
Wenn der Steuerberater oder die Steuerberatungsgesellschaft den Jahresabschluss erstellt, berechnet sich die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie hängt von folgenden Faktoren ab:
- Gegenstandswert: je nach Auftrag/Leistung ist es z.B. Umsatz, Gewinn, Bilanzsumme, Gewerbeertrag, Summe der positiven Einkünfte sein, .
- Satz: z.B. Zehntel, Zwanzigstel, in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad und der erforderlichen Zeit
Aus unserer langjährigen Erfahrung mit unterschiedlichen Mandanten lassen sich unterschiedliche Szenarien und zugehörige Beispiele darstellen.
Im Positivszenario wird angenommen, dass der Mandant gut organisiert ist, die Unterlagen pünktlich und in digitaler Form liefert, bestenfalls in der DATEV Cloud (Unternehmen Online bzw. Meine Steuern). Das erleichtert uns die Arbeit, verringert die Kosten, es werden also Faktoren unter dem mittleren Faktor bei der Preiskalkulation angesetzt.
Im Negativszenario wird angenommen, dass der Mandant nicht gut organisiert ist, die Unterlagen nicht pünktlich und nicht vollständig zur Verfügung stellt, immer wieder Rückfragen von uns notwendig sind, außerdem vieles nicht in digitaler Form vorliegt und von uns selbst in Ordnung gebracht werden soll. Das erschwert uns die Arbeit und erhöht entsprechend die Kosten, es werden also mittlere Faktoren bei der Preiskalkulation angesetzt.
Disclaimer: es handelt sich lediglich um Beispiele. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht als Angebote zu verstehen. Jeder Fall ist unterschiedlich hinsichtlich der Komplexität und der Qualität der Unterlagen.
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanzsumme und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Die Buchführung sowie die Lohnabrechnungen macht die GmbH selbst (sog. Fremdbuchhaltung).
Positivszenario
Negativszenario
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanzsumme und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Mit der monatlichen Buchführung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrechnungen für 2 Mitarbeiter sind wir ebenfalls beauftragt.
Positivszenario
Negativszenario
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanzsumme und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Die Buchführung sowie die Lohnabrechnungen macht die GmbH selbst (sog. Fremdbuchhaltung).
Positivszenario
Negativszenario
Angebotskalkulation für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuererklärungen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanzsumme und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, Gewinn = zu versteuerndes Einkommen = Gewerbeertrag. Mit der monatlichen Buchführung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrechnungen für 10 Mitarbeiter sind wir ebenfalls beauftragt. Die Buchführungsunterlagen werden uns vollständig digital per DATEV Unternehmen Online zur Verfügung gestellt.
Positivszenario
Negativszenario
Für die Berechnung von beispielhaften Honoraren für die Steuererklärung für Privatpersonen und Einzelunternehmer sehen Sie bitte im Bereich Steuerberatung.
Die Erstellung des Jahresabschlusses kann aus einer von uns für Ihr Unternehmen geführten Buchhaltung oder aus einer Fremdbuchhaltung vorgenommen werden. Zur Ausübung dieser Leistungen verwenden wir geeignete und unter den Steuerberatern anerkannte Software-Lösungen von DATEV.