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Buch­hal­tung und GmbH-Jahresabschluss

Buchhaltung und GmbH-Jahresabschluss
Buchhaltung und GmbH-Jahresabschluss

Führen Sie ein Unternehmen aus dem pro­duzieren­den Gewerbe oder ein Dienstleistungsunternehmen?

Als erfahrene Wirtschaft­sprüfer und Steuer­ber­ater kön­nen wir mit Unternehmen unter­schiedlich­er Wirtschaft­szweige, Struk­turen und Rechts­for­men gut umgehen!

Küm­mern Sie sich um die Strate­gie, Organ­i­sa­tion, oper­a­tive Umset­zung und andere für Sie wichtige Dinge und über­lassen Sie die “Bürokratie” (Buch­führung, Löhne, Jahresab­schluss) den Profis, auf die Sie sich ver­lassen können.

Laufende Buch­hal­tung und Lohnabrech­nun­gen ihrer GmbH

Laufende Buch­hal­tung

Grund­sät­zlich muss eine ord­nungs­gemäße Buch­führung zeit­nah erstellt wer­den. Das bedeutet, die Büch­er soll­ten per­ma­nent geführt werden.

In der Prax­is ori­en­tiert man sich oft am Rhyth­mus der Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dung. Je nach Größenord­nung oder Geschäft­stätigkeit kann dies monatlich oder vierteljährlich sein. 

Größeren GmbH’s mit Mate­ri­al­wirtschaft und vie­len Waren­be­we­gun­gen und großem Belegfluss bieten wir die laufende Buch­hal­tung auf monatlich­er Basis an.

Bei Klei­n­un­ternehmern und ver­mö­gensver­wal­tenden Gesellschaften wer­den keine Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dun­gen fäl­lig, son­dern nur eine Jahre­sum­satzs­teuer­erk­lärung — in diesen Fällen kann auch eine sog. Jahres­buch­hal­tung gemacht werden.

Im Rah­men der laufend­en Buch­hal­tung küm­mern wir uns selb­stver­ständlich auch um die unter­jähri­gen Steuer­an­mel­dun­gen, hierzu gehören zum Beispiel:

Selb­stver­ständlich gehört zur laufend­en Buch­hal­tung bei uns auch ein Report­ing, ins­beson­dere die DATEV-BWA (Betrieb­swirtschaftliche Auswer­tung), die oft­mals von Drit­ten, z.B. Banken, Ver­mi­etern, Behör­den etc., ange­fragt wird. Hier find­en Sie Beispiele/Muster, wie eine solche BWA nor­maler­weise aussieht: Muster­auswer­tung BWA

Wir set­zen mod­erne Tools ein, um den Date­naus­tausch und die Zusam­me­nar­beit zu erleichtern:

  • DATEV Unternehmen Online als sichere Cloud für den Upload von Belegen
  • Bank RZ / MT940-Dateien für die Automa­tisierung des Uploads von Banktransaktionen

Lohnabrech­nun­gen

Wir führen die regelmäßi­gen Lohnabrech­nun­gen Ihrer GmbH durch.

Hierzu gehört die Auf­nahme und Aktu­al­isierung von Per­son­al­stam­m­dat­en, die Anmel­dung der Lohn­s­teuer und der Sozialversicherungsbeiträge.

Durch Nutzung mod­ern­er Tools erhal­ten Sie die Lohnabrech­nun­gen und weit­ere Auswer­tun­gen direkt im dig­i­tal­en Format:

  • Bei Ein­satz von DATEV Unternehmen Online wer­den diese dort gesam­melt der Geschäfts­führung bzw. Per­son­alver­ant­wortlichen zur Ver­fü­gung gestellt und sind ständig abrufbar.
  • Bei Ein­satz von DATEV Arbeit­nehmer Online erhal­ten die Mitar­beit­er automa­tisiert die Lohnabrech­nun­gen durch sicheren Login in der DAT­EV-Cloud, ohne dass lästige E‑Mails mit Ver­schlüs­selung oder Briefum­schläge mit der Lohnabrech­nung ver­schickt wer­den müssen.

Was kostet die Erstel­lung der Buch­hal­tung und der Lohnabrechnungen?

Das Hon­o­rar wird nach Gegen­standswert gemäß der Steuer­ber­ater­vergü­tungsverord­nung (StBVV) berechnet.

Üblicher­weise, bei voll­ständi­ger dig­i­taler Zusam­me­nar­beit bzw. zeit­na­hem Vor­liegen von Unter­la­gen kann man für die Buch­hal­tung von fol­gen­den Kosten ausgehen:

  • GmbH mit Jahre­sum­satz bis 200 TEUR: monatlich 140 — 180 EUR netto
  • GmbH mit Jahre­sum­satz 200 TEUR bis 1 Mio. EUR: monatlich 180 — 500 EUR netto
  • GmbH mit Jahre­sum­satz 1 Mio. bis 5 Mio. EUR: monatlich 500 — 1.500 EUR netto
  • GmbH mit Jahre­sum­satz ab 5 Mio. EUR: monatlich ab 1.500 EUR netto

Die Lohnabrech­nung kostet in der Regel monatlich zwis­chen 20 und 22 EUR net­to je Arbeit­nehmer. Ungewöhn­lich­er Mehraufwand z.B. bei der Neuan­lage, An- und Abmel­dung und son­sti­gen Arbeit­en außer­halb des üblichen Rah­mens wer­den mit einem Stun­den­satz von 120 bis 150 EUR net­to zusät­zlich berechnet.

Einige Berech­nungs­beispiele haben wir auch unter dem Abschnitt “GmbH-Jahresab­schluss” abgebildet.

GmbH-Jahresab­schluss nach Ver­laut­barun­gen für steuer­ber­ater und wirtschaft­sprüfer (IDW S7, Ver­laut­barung der Bundessteuerberaterkammer)

Bericht­spflicht­en der GmbH für ein Geschäftsjahr

Die GmbH muss für ein abge­laufenes Geschäft­s­jahr im Fol­ge­jahr unter Ein­hal­tung der geset­zlichen Fris­ten fol­gen­des abgeben:

Erstel­lung von GmbH-Jahresab­schluss ohne Beurteilungen

Den Min­des­tum­fang ein­er Jahresab­schlusser­stel­lung stellt die Entwick­lung des Jahresab­schlusses aus den vorgelegten Bele­gen, Büch­ern und Bestand­snach­weisen unter Berück­sich­ti­gung der erteil­ten Auskün­fte dar. Bei einem Auf­trag zur Erstel­lung des Jahresab­schlusses ohne Beurteilun­gen hat der Wirtschaft­sprüfer den Jahresab­schluss aus den zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen nach geset­zlichen Vor­gaben und nach den inner­halb dieses Rah­mens liegen­den Anweisun­gen des Auf­tragge­bers zur Ausübung beste­hen­der Wahlrechte zu entwickeln.

Erstel­lung von GmbH-Jahresab­schluss mit Plausibilitätsbeurteilungen

Ein Auf­trag zur Jahresab­schlusser­stel­lung mit Plausibilitäts­beur­tei­lungen ist dadurch gekennze­ich­net, dass der Steuer­ber­ater oder Wirtschaft­sprüfer neben der eigentlichen Erstel­lungstätigkeit die ihm vorgelegten Belege, Büch­er und Bestand­snach­weise durch Befra­gun­gen und ana­lytis­che Beurteilun­gen auf ihre Plau­si­bil­ität hin beurteilt, um mit ein­er gewis­sen Sicher­heit auszuschließen, dass diese nicht ord­nungs­gemäß sind.

Erstel­lung von GmbH-Jahresab­schluss mit umfassenden Beurteilungen

Ein Auf­trag zur Jahresab­schlusser­stel­lung mit umfassenden Beurteilun­gen ist dadurch gekennze­ich­net, dass der Steuer­ber­ater oder Wirtschaft­sprüfer auf die ihm vorgelegten Belege, Büch­er und Bestand­snach­weise tief­gründig beurteilt und ein Urteil mit hin­re­ichen­der Sicher­heit abgibt, dass die Buch­führung ord­nungs­gemäß sind.

Hierzu ist es auch notwendig, die Angemessen­heit und die Wirk­samkeit des inter­nen Kon­troll­sys­tems zu beurteilen.

Beispiel­sweise wer­den fol­gende Beurteilung­shand­lun­gen durchgeführt:

  • Sind die Vor­räte des Unternehmens wesentlich für den Jahresab­schluss, sollte der Steuer­ber­ater oder der Wirtschaft­sprüfer die kör­per­liche Bestand­sauf­nahme beobacht­en und auch die Bew­er­tung beurteilen.
  • Der Steuer­ber­ater oder Wirtschaft­sprüfer kann bei wesentlichen Forderun­gen und Verbindlichkeit­en auch  Saldenbestä­ti­gun­gen ein­holen, bei wesentlichen rechtlichen Risiken auch  Recht­san­walts­bestä­ti­gun­gen, um hin­re­ichende Sicher­heit darüber zu erlan­gen, dass die ihm vorgelegten Unter­la­gen keine wesentlichen Fehler enthalten.
  • Zur Bew­er­tung der Ver­mö­gens­ge­gen­stände und Schulden sowie zur Bil­dung und Bew­er­tung von Rück­stel­lun­gen sollte der Steuer­ber­ater oder der Wirtschaft­sprüfer Infor­ma­tio­nen über Risiken erlan­gen und diese bew­erten. Hierzu sollte er risikobe­haftete Ver­mö­gens­ge­gen­stände bei der Auf­stel­lung der Inventare geson­dert erfassen.
  • Fern­er sollte er u. a. Verträge über Liefer- und Leis­tungs­beziehun­gen auf ungewisse Verbindlichkeit­en und auf dro­hende Ver­luste zu untersuchen.
Ein Jahresab­schluss, der mit umfassenden Beurteilun­gen erstellt wurde, ist auch als Alter­na­tive zur Abschlussprü­fung geeignet, um eine der Voraus­set­zun­gen für die Anerken­nung von ertrag­s­teuer­lichen Organ­schaften zu erfüllen, näm­lich einen kor­rek­ten Jahresab­schluss der Organge­sellschaft vorzule­gen (Vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 KStG).

Was gehört son­st noch zur Abschlusser­stel­lung dazu?

Sin­nvoll ist es, wenn Sie uns im Rah­men der Erstel­lung des Jahresab­schlusses auch mit der Erstel­lung der betrieblichen Steuer­erk­lärun­gen beauf­tra­gen. Diese wer­den ohne­hin für die Bilanzierung von Steuer­rück­stel­lun­gen bzw. Steuer­forderun­gen benötigt.

Was kostet die Erstel­lung des GmbH-Jahresabschlusses?

Diese Frage lässt sich nicht “pauschal” beantworten.

Wenn der Steuer­ber­ater oder die Steuer­ber­atungs­ge­sellschaft den Jahresab­schluss erstellt, berech­net sich die Vergü­tung nach der Steuer­ber­ater­vergü­tungsverord­nung (StBVV). Sie hängt von fol­gen­den Fak­toren ab:

  1. Gegen­standswert: je nach Auftrag/Leistung ist es z.B. Umsatz, Gewinn, Bilanz­summe, Gewer­beer­trag, Summe der pos­i­tiv­en Einkün­fte sein, .
  2. Satz: z.B. Zehn­tel, Zwanzig­s­tel, in Abhängigkeit vom Schwierigkeits­grad und der erforder­lichen Zeit

Aus unser­er langjähri­gen Erfahrung mit unter­schiedlichen Man­dan­ten lassen sich unter­schiedliche Szenar­ien und zuge­hörige Beispiele darstellen.

Im Pos­i­tivszenario wird angenom­men, dass der Man­dant gut organ­isiert ist, die Unter­la­gen pünk­tlich und in dig­i­taler Form liefert, besten­falls in der DATEV Cloud (Unternehmen Online bzw. Meine Steuern). Das erle­ichtert uns die Arbeit, ver­ringert die Kosten, es wer­den also Fak­toren unter dem mit­tleren Fak­tor bei der Preiskalku­la­tion angesetzt.

Im Neg­a­tivszenario wird angenom­men, dass der Man­dant nicht gut organ­isiert ist, die Unter­la­gen nicht pünk­tlich und nicht voll­ständig zur Ver­fü­gung stellt, immer wieder Rück­fra­gen von uns notwendig sind, außer­dem vieles nicht in dig­i­taler Form vor­liegt und von uns selb­st in Ord­nung gebracht wer­den soll. Das erschw­ert uns die Arbeit und erhöht entsprechend die Kosten, es wer­den also mit­tlere Fak­toren bei der Preiskalku­la­tion angesetzt.

Dis­claimer: es han­delt sich lediglich um Beispiele. Die unten aufge­führten Beispiele sind nicht als Ange­bote zu ver­ste­hen. Jed­er Fall ist unter­schiedlich hin­sichtlich der Kom­plex­ität und der Qual­ität der Unterlagen.

Jahresab­schluss der Kle­inst-GmbH mit eigen­er Buchhaltung

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanz­summe und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Die Buch­führung sowie die Lohnabrech­nun­gen macht die GmbH selb­st (sog. Fremdbuchhaltung).

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH

Jahresab­schluss der Kle­inst-GmbH mit Buch­hal­tung und Lohnabrech­nung durch uns

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanz­summe und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Mit der monatlichen Buch­führung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrech­nun­gen für 2 Mitar­beit­er sind wir eben­falls beauftragt.

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH + FiBU +Lohn

 

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH + FiBU +Lohn

Jahresab­schluss der kleinen GmbH mit eigen­er Buchhaltung

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanz­summe und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Die Buch­führung sowie die Lohnabrech­nun­gen macht die GmbH selb­st (sog. Fremdbuchhaltung).

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH

 

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH

Jahresab­schluss der kleinen GmbH mit Buch­hal­tung und Lohnabrech­nung durch uns

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanz­summe und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Mit der monatlichen Buch­führung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrech­nun­gen für 10 Mitar­beit­er sind wir eben­falls beauf­tragt. Die Buch­führung­sun­ter­la­gen wer­den uns voll­ständig dig­i­tal per DATEV Unternehmen Online zur Ver­fü­gung gestellt.

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH + FiBU +Lohn

 

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH + FiBU +Lohn

Nehmen Sie Kon­takt zu uns auf und beauf­tra­gen Sie uns mit Lohnabrech­nun­gen, Buch­hal­tung und GmbH-Jahresab­schluss (steuer­liche Komplettbetreuung)

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Frankfurt

Sie haben Inter­esse, uns mit der steuer­lichen Kom­plet­t­be­treu­ung Ihrer GmbH oder mit einzel­nen Dien­stleis­tun­gen wie Buch­hal­tung, Lohnabrech­nung und/oder der Erstel­lung des Jahresab­schlusses zu beauftragen?

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