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jahresab­schlusser­stel­lung

Wir bieten die fol­gen­den AUFTRAGSARTEN gemäß den beruf­ständis­chen Ver­laut­barun­gen (IDW S7, Ver­laut­barung der Bun­dess­teuer­ber­aterkam­mer) an:

Den Min­des­tum­fang ein­er Jahresab­schlusser­stel­lung stellt die Entwick­lung des Jahresab­schlusses aus den vorgelegten Bele­gen, Büch­ern und Bestand­snach­weisen unter Berück­sich­ti­gung der erteil­ten Auskün­fte dar. Bei einem Auf­trag zur Erstel­lung des Jahresab­schlusses ohne Beurteilun­gen hat der Wirtschaft­sprüfer den Jahresab­schluss aus den zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen nach geset­zlichen Vor­gaben und nach den inner­halb dieses Rah­mens liegen­den Anweisun­gen des Auf­tragge­bers zur Ausübung beste­hen­der Wahlrechte zu entwickeln.

Ein Auf­trag zur Jahresab­schlusser­stel­lung mit Plausibilitäts­beur­tei­lungen ist dadurch gekennze­ich­net, dass der Wirtschaft­sprüfer neben der eigentlichen Erstel­lungstätigkeit die ihm vorgelegten Belege, Büch­er und Bestand­snach­weise durch Befra­gun­gen und ana­lytis­che Beurteilun­gen auf ihre Plau­si­bil­ität hin beurteilt, um mit ein­er gewis­sen Sicher­heit auszuschließen, dass diese nicht ord­nungs­gemäß sind.

Beispiel­sweise ist ein Jahresab­schluss mit Plausibilitäts­beur­tei­lungen als Alter­na­tive zur Abschlussprü­fung geeignet, um eine der Voraus­set­zun­gen für die Anerken­nung von ertrag­s­teuer­lichen Organ­schaften zu erfüllen (Vgl. § 14 Abs. 1 Satz 5 KStG).

Ein Auf­trag zur Jahresab­schlusser­stel­lung mit Plausibilitäts­beur­tei­lungen ist dadurch gekennze­ich­net, dass der Wirtschaft­sprüfer neben der eigentlichen Erstel­lungstätigkeit die ihm vorgelegten Belege, Büch­er und Bestand­snach­weise durch Befra­gun­gen und ana­lytis­che Beurteilun­gen auf ihre Plau­si­bil­ität hin beurteilt, um mit ein­er gewis­sen Sicher­heit auszuschließen, dass diese nicht ord­nungs­gemäß sind.

Was gehört son­st noch zur Abschlusser­stel­lung dazu?

Sin­nvoll ist es, wenn Sie uns im Rah­men der Erstel­lung des Jahresab­schlusses auch mit der Erstel­lung der betrieblichen Steuer­erk­lärun­gen beauf­tra­gen. Diese wer­den ohne­hin für die Bilanzierung von Steuer­rück­stel­lun­gen bzw. Steuer­forderun­gen benötigt.

Was kostet die Jahresabschlusserstellung?

Diese Frage lässt sich nicht “pauschal” beantworten.

Wenn der Steuer­ber­ater oder die Steuer­ber­atungs­ge­sellschaft den Jahresab­schluss erstellt, berech­net sich die Vergü­tung nach der Steuer­ber­ater­vergü­tungsverord­nung (StBVV). Sie hängt von fol­gen­den Fak­toren ab:

  1. Gegen­standswert: je nach Auftrag/Leistung ist es z.B. Umsatz, Gewinn, Bilanz­summe, Gewer­beer­trag, Summe der pos­i­tiv­en Einkün­fte sein, .
  2. Satz: z.B. Zehn­tel, Zwanzig­s­tel, in Abhängigkeit vom Schwierigkeits­grad und der erforder­lichen Zeit

Aus unser­er langjähri­gen Erfahrung mit unter­schiedlichen Man­dan­ten lassen sich unter­schiedliche Szenar­ien und zuge­hörige Beispiele darstellen.

Im Pos­i­tivszenario wird angenom­men, dass der Man­dant gut organ­isiert ist, die Unter­la­gen pünk­tlich und in dig­i­taler Form liefert, besten­falls in der DATEV Cloud (Unternehmen Online bzw. Meine Steuern). Das erle­ichtert uns die Arbeit, ver­ringert die Kosten, es wer­den also Fak­toren unter dem mit­tleren Fak­tor bei der Preiskalku­la­tion angesetzt.

Im Neg­a­tivszenario wird angenom­men, dass der Man­dant nicht gut organ­isiert ist, die Unter­la­gen nicht pünk­tlich und nicht voll­ständig zur Ver­fü­gung stellt, immer wieder Rück­fra­gen von uns notwendig sind, außer­dem vieles nicht in dig­i­taler Form vor­liegt und von uns selb­st in Ord­nung gebracht wer­den soll. Das erschw­ert uns die Arbeit und erhöht entsprechend die Kosten, es wer­den also mit­tlere Fak­toren bei der Preiskalku­la­tion angesetzt.

Dis­claimer: es han­delt sich lediglich um Beispiele. Die unten aufge­führten Beispiele sind nicht als Ange­bote zu ver­ste­hen. Jed­er Fall ist unter­schiedlich hin­sichtlich der Kom­plex­ität und der Qual­ität der Unterlagen.

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanz­summe und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Die Buch­führung sowie die Lohnabrech­nun­gen macht die GmbH selb­st (sog. Fremdbuchhaltung).

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 200.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Bilanz­summe und 100.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Mit der monatlichen Buch­führung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrech­nun­gen für 2 Mitar­beit­er sind wir eben­falls beauftragt.

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH + FiBU +Lohn

 

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung Kleinst-GmbH + FiBU +Lohn

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanz­summe und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Die Buch­führung sowie die Lohnabrech­nun­gen macht die GmbH selb­st (sog. Fremdbuchhaltung).

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH

 

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH

Ange­bot­skalku­la­tion für die Erstel­lung eines Jahresab­schlusses nach HGB sowie der Jahres-Steuer­erk­lärun­gen für eine GmbH mit 1.000.000 EUR Umsatz, 500.000 EUR Bilanz­summe und 300.000 EUR Gewinn nach HGB. Aus Vere­in­fachungs­grün­den wird angenom­men, Gewinn = zu ver­s­teuern­des Einkom­men = Gewer­beer­trag. Mit der monatlichen Buch­führung inkl. USt-VA sowie mit Lohnabrech­nun­gen für 10 Mitar­beit­er sind wir eben­falls beauf­tragt. Die Buch­führung­sun­ter­la­gen wer­den uns voll­ständig dig­i­tal per DATEV Unternehmen Online zur Ver­fü­gung gestellt.

Pos­i­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH + FiBU +Lohn

 

Neg­a­tivszenario

Jahresabschlusserstellung kleine GmbH + FiBU +Lohn

 

Für die Berech­nung von beispiel­haften Hon­o­raren für die Steuer­erk­lärung für Pri­vat­per­so­n­en und Einzelun­ternehmer sehen Sie bitte im Bere­ich Steuer­ber­atung.

Die Erstel­lung des Jahresab­schlusses kann aus ein­er von uns für Ihr Unternehmen geführten Buch­hal­tung oder aus ein­er Fremd­buch­hal­tung vorgenom­men wer­den. Zur Ausübung dieser Leis­tun­gen ver­wen­den wir geeignete und unter den Steuer­ber­atern anerkan­nte Soft­ware-Lösun­gen von DATEV.

DATEV