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Mit Immobilien Steuern sparen

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Warum sind Immo­bilien steuer­lich so interessant?

Immo­bilien bieten eine Vielzahl steuer­lich­er Gestal­tungsmöglichkeit­en – sowohl für pri­vate Inve­storen als auch für Unternehmer. Nach­fol­gend erfahren Sie, wie Sie mit Immo­bilien Steuern sparen kön­nen.
Im Ver­gle­ich zu anderen Kap­i­ta­lan­la­gen lassen sich mit Immobilien:

  • Ver­luste steuer­lich gel­tend machen
  • Wert­steigerun­gen mit kluger Pla­nung steuer­frei realisieren
  • Liq­uid­ität durch Abschrei­bun­gen schonen
  • Ein­nah­men vorauss­chauend struk­turi­eren (z. B. via ver­mö­gensver­wal­tende GmbH)

Kurz gesagt: Wer Immo­bilien besitzt, hat oft mehr steuer­lichen Spiel­raum als er denkt – voraus­ge­set­zt, er ken­nt die Stellschrauben.

Welche Steuer­vorteile bietet die Abschrei­bung (AfA)?

Die Abset­zung für Abnutzung (AfA) gemäß §§ 7 ff. EStG erlaubt es, Anschaf­fungskosten ein­er Immo­bilie über viele Jahre steuer­lich abzuset­zen – konkret:

  • Bei Wohn­im­mo­bilien: 2 % pro Jahr über 50 Jahre
  • Bei Gebäu­den vor 1925: 2,5 % pro Jahr
  • Bei Denkmal­im­mo­bilien oder Son­der­ab­schrei­bun­gen sog­ar deut­lich mehr

Das bedeutet: Auch wenn keine tat­säch­lichen Kosten entste­hen, min­dert die AfA das zu ver­s­teuernde Einkom­men – ein klar­er Liquiditätsvorteil.

Beispiel:

Ein Gebäude mit Kauf­preis €300.000 wird über die Laufzeit von 50 Jahren jährlich mit €6.000 (2 %) abgeschrieben.

Mit Immobilien Steuern sparen

Wann sind Veräußerungs­gewinne steuerfrei?

Pri­vate Immo­biliengewinne kön­nen nach 10 Jahren Haltedauer steuer­frei sein (sog. „Speku­la­tions­frist“, § 23 EStG). Das gilt für:

  • ver­mi­etete Immobilien
  • unbe­baute Grundstücke

👉 Wird die Immo­bilie im Jahr des Verkaufs und in den bei­den Vor­jahren selb­st genutzt, ent­fällt die Steuer sog­ar unab­hängig von der Haltedauer (häu­fig bei Eigen­heimen genutzt).

⚠️ Aber Achtung: Bei gewerblichem Grund­stück­shan­del gel­ten stren­gere Regeln!

Beispiel:

Herr S kauft am 15. Jan­u­ar 2012 eine Eigen­tumswoh­nung in Berlin zum Preis von € 250.000.
Er ver­mi­etet die Woh­nung von Anfang an durchge­hend – keine Eigen­nutzung. Am 1. März 2024 verkauft er die Woh­nung für € 400.000. Es liegen keine Wer­bungskosten oder großen Investi­tio­nen an.

Ergeb­nis:

  • Die Haltedauer beträgt über 12 Jahre.
  • Die Speku­la­tions­frist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist damit abge­laufen (10 Jahre sind überschritten).
  • Es han­delt sich um Pri­vatver­mö­gen, kein gewerblich­er Grundstückshandel.
  • Der Veräußerungs­gewinn von € 150.000 ist voll­ständig steuer­frei.
  • Kein Ein­trag in der Steuer­erk­lärung notwendig (aber empfehlenswert zur Dokumentation).
  • Die AfA der let­zten Jahre bleibt unberührt.

Wäre die Immo­bilie vor Ablauf der 10-Jahres­frist verkauft wor­den, wäre der Gewinn in voller Höhe steuerpflichtig – und je nach Pro­gres­sion mit bis zu 45 % zzgl. Soli ver­s­teuert worden.

Beispiel 2:

Frau A kauft am 1. Mai 2020 ein Ein­fam­i­lien­haus in München für € 600.000. Sie zieht sofort selb­st ein und nutzt es auss­chließlich zu eige­nen Wohnzweck­en. Am 1. Okto­ber 2023 verkauft sie das Haus für € 750.000.

Ergeb­nis:

  • Die Haltedauer beträgt nur 3,5 Jahre – also unter­halb der 10-Jahres­frist.
  • Aber: Frau Weber hat das Haus im Jahr des Verkaufs und in den bei­den Vor­jahren selb­st genutzt.
  • Damit greift die Eigen­nutzer-Aus­nahme gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG.
  • Der Veräußerungs­gewinn von € 150.000 ist voll­ständig steuer­frei, trotz kurz­er Haltedauer.
  • Es liegt keine steuerpflichtige pri­vate Veräußerung vor.

Was ist eine ver­mö­gensver­wal­tende Immo­bilien-GmbH – und wann lohnt sie sich?

Bei größeren Immo­bilien­port­fo­lios lohnt sich oft die Grün­dung ein­er ver­mö­gensver­wal­tenden GmbH.
Vorteile:

  • Kör­per­schaft­s­teuer von nur 15 % auf laufende Gewinne
  • Keine Gewerbesteuer bei rein­er Vermietung
  • Pro­fes­sionelle Tren­nung von Pri­vat- und Betriebsvermögen
  • Struk­turi­erte Nach­fol­ge­pla­nung (z. B. mit Hold­ingstruk­tur)

Aber: Gewinne bleiben in der GmbH zunächst „gefan­gen“ – wer pri­vat Geld ent­nehmen will, zahlt Kapitalertragsteuer.

Faz­it: Die Immo­bilien-GmbH ist keine „One-Size“-Lösung, aber ein mächtiges Werkzeug für Inve­storen mit langfristigem Fokus.

Beispiel:

Herr und Frau Y besitzen gemein­sam 5 ver­mi­etete Eigen­tumswoh­nun­gen in Frank­furt am Main, die sie in den let­zten Jahren pri­vat erwor­ben haben.

  • Gesamtwert: € 2,5 Mio.
  • Jährliche Mietein­nah­men: € 100.000 brutto
  • Laufende Kosten: Ver­wal­tung, Rück­la­gen, Steuer­ber­atung etc.

Da ihre Einkom­men­steuer­last durch die Mieten stark gestiegen ist, über­legen sie, die Objek­te kün­ftig in ein­er ver­mö­gensver­wal­tenden GmbH zu halten.

Sie grün­den eine neue GmbH und brin­gen die 5 Woh­nun­gen per Sach­grün­dung ein. Die GmbH ist nicht gewerblich tätig – sie ver­mi­etet nur eige­nen Grundbe­sitz (§ 9 Nr. 1 GewStG).

Vorteile:

  1. Nur 15 % Kör­per­schaft­s­teuer auf den Gewinn – keine Einkom­men­steuer mit Pro­gres­sion bis zu 45 %
  2. Keine Gewerbesteuer, da reine Ver­mi­etung (voraus­ge­set­zt: keine gewerblichen Nebentätigkeiten!)
  3. Pro­fes­sionelle Struk­tur: Tren­nung von Pri­vat- und Betriebsvermögen
  4. Flex­i­bil­ität für Beteili­gun­gen, Dar­lehen, Rücklagenbildung
  5. Nach­folge und Anteil­süber­tra­gun­gen lassen sich geziel­ter planen

Was sind die typ­is­chen Risiken ein­er ver­mö­gensver­wal­tenden Immo­bilien-GmbH:

  • ❌ Die GmbH darf nicht gewerblich geprägt sein (z. B. durch aktives Bauträger­mod­ell oder Hausmeisterdienste)
  • Verdeck­te Gewin­nauss­chüt­tun­gen (vGA) ver­mei­den – z. B. durch unangemessene Mietverträge mit Gesellschaftern
  • ❌ Kein Wer­bungskosten­abzug im Pri­vat­bere­ich mehr
  • ❌ Steuer auf Ent­nahme von Gewin­nen (25 % Kap­i­taler­trag­s­teuer + Soli)

Wie kön­nen wir als Steuer­ber­ater Sie unterstützen?

Wir als Steuer­ber­ater kön­nen Steuer­erk­lärun­gen für Ihre pri­vat oder in ein­er ver­mö­gensver­wal­tenden GmbH gehal­te­nen Immo­bilien anfer­ti­gen und Sie auch gestal­tend zu diesem The­ma beraten.

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