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Freiwillige Jahresabschlussprüfung

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Inhaltsverzeichnis

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Was ist eine frei­willige Jahresab­schlussprü­fung – und für wen ist sie interessant?

Im Gegen­satz zur geset­zlichen Pflicht­prü­fung (§ 316 HGB) entschei­den sich bei der frei­willi­gen Jahresab­schlussprü­fung Unternehmen aus freien Stück­en dazu, ihren Jahresab­schluss durch einen unab­hängi­gen Wirtschaft­sprüfer prüfen zu lassen. Das bet­rifft typ­is­cher­weise kleine Kap­i­talge­sellschaften, Per­so­n­enge­sellschaften, aber auch Start-ups, Fam­i­lienun­ternehmen oder gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen.

Auch eine Jahresab­schlussprü­fung, die gemäß Satzung bzw. Gesellschaftsver­trag “vorgeschrieben” oder auch in einem son­sti­gen Ver­trag vere­in­bart wor­den ist (z.B. mit einem Großkun­den), aber für die keine geset­zliche Verpflich­tung, z.B. auf­grund der Über­schre­itung der Größenkri­te­rien, vor­liegt, ist eine frei­willige Jahresabschlussprüfung.

Was bringt eine frei­willige Prü­fung – wenn sie gar nicht vorgeschrieben ist?

Eine frei­willige Prü­fung hat klare Vorteile – auch wenn sie nicht verpflich­t­end ist:

  • Ver­trauen schaf­fen gegenüber Banken, Inve­storen und Geschäftspartnern
  • Vor­bere­itung auf Wach­s­tum und kün­ftige Prüfungspflichten
  • Stärkung der inter­nen Kon­trolle und Prozesse
  • Trans­parenz für Gesellschafter und Stakeholder
  • Präven­tive Fehlererken­nung, bevor externe Instanzen oder das Finan­zamt es tun

Gibt es rechtliche Grund­la­gen für die frei­willige Prüfung?

Ja – frei­willige Abschlussprü­fun­gen unter­liegen densel­ben Stan­dards wie Pflicht­prü­fun­gen. Das bedeutet: Der Prüfer muss unab­hängig sein, es gel­ten die IDW-Prü­fungs­stan­dards (z. B. IDW PS 200 ff.), und es wird ein for­maler Prü­fungs­bericht samt Bestä­ti­gungsver­merk erstellt. Auch frei­willige Prü­fun­gen müssen den Anforderun­gen des § 317 HGB („Prü­fung des Jahresab­schlusses und Lage­berichts“) gerecht werden.

Wer prof­i­tiert beson­ders von frei­willi­gen Prüfungen?

Wer profitiert von freiwillige Jahresabschlussprüfung

Und was sagen Banken dazu?

Viele Banken hon­ori­eren geprüfte Jahresab­schlüsse mit besseren Kred­itkon­di­tio­nen – denn sie kön­nen sich auf die geprüften Zahlen eher ver­lassen. Beson­ders rel­e­vant wird das bei größeren Kred­itvo­lu­mi­na, bei Wach­s­tums­fi­nanzierun­gen oder in Zeit­en wirtschaftlich­er Unsicherheit.

Was sagt die Recht­sprechung dazu?

Gerichte erken­nen frei­willige Prü­fungs­berichte als qual­i­ta­tives Beweis­mit­tel an – z. B. im Rah­men von Gesellschafter­stre­it­igkeit­en oder bei der Bew­er­tung des Unternehmens. Auch bei steuer­lichen Betrieb­sprü­fun­gen ist ein geprüfter Abschluss ein starkes Argu­ment für Ord­nungsmäßigkeit.

Kann ich durch eine frei­willige Prü­fung meine Buch­hal­tung verbessern?

Abso­lut. Der Wirtschaft­sprüfer gibt nicht nur eine for­male Bew­er­tung ab, son­dern erken­nt häu­fig auch organ­isatorische Schwächen, Unstim­migkeit­en oder Opti­mierungspoten­ziale in der Buch­führung. Viele Man­dan­ten nutzen die Rück­mel­dun­gen aus der Prü­fung gezielt, um interne Prozesse zu verbessern.

Wie oft sollte eine frei­willige Prü­fung stattfinden?

Das hängt vom Ziel ab. Für strate­gis­che Entschei­dun­gen oder zur Vor­bere­itung auf Inve­storen reicht oft eine ein­ma­lige Prü­fung. Wer jedoch regelmäßig Banken­berichte oder Reports für Gesellschafter vor­legt, sollte über jährliche Prü­fun­gen nach­denken – auch zur Kon­sis­tenz und Nachvollziehbarkeit.

Ist eine frei­willige Prü­fung auch für Einzelun­ternehmen möglich?

Ja, auch wenn es ungewöhn­lich ist. In Aus­nah­me­fällen – etwa bei Förder­pro­jek­ten, EU-Mit­teln oder großen Auf­tragge­bern – kann eine frei­willige Prü­fung auch bei Einzelun­ternehmen oder Freiberu­flern sin­nvoll oder sog­ar ver­traglich gefordert sein.

Was kostet eine frei­willige Jahresabschlussprüfung?

Die Kosten vari­ieren stark je nach Größe, Kom­plex­ität und Branche des Unternehmens. Für eine mit­tel­große GmbH kann man mit einem mit­tleren vier­stel­li­gen bis niedri­gen fün­f­stel­li­gen Betrag rech­nen. Das Beruf­s­recht der Wirtschaft­sprüfer fordert dabei eine angemessene Kalku­la­tion auf Basis von Stun­de­naufwand und Risikoeinschätzung.

Die Kosten liegen meist unter denen ein­er Pflicht­prü­fung, ins­beson­dere weil die frei­willige Jahresab­schlussprü­fung kein Gegen­stand der exter­nen Qual­ität­skon­trolle (sog. Peer Review) bei Wirtschaft­sprüfern ist und fol­glich die Kosten des Peer Reviews nicht einkalkuliert wer­den müssen.

Ein frühzeit­iges Vorge­spräch mit dem Prüfer hil­ft, den Aufwand real­is­tisch einzuschätzen und Über­raschun­gen zu vermeiden.

Wann ist eine frei­willige Prü­fung eher nicht sinnvoll?

  • Wenn das Unternehmen rein intern finanziert ist (keine Kred­ite, Investoren)
  • Wenn es eine sehr ein­fache Struk­tur ohne externe Inter­essen gibt
  • Wenn der Aufwand der Prü­fung die Aus­sagekraft über­steigen würde

Aber: Auch in solchen Fällen kann ein ein­ma­liger Prüf­bericht z. B. für eine geplante Umstruk­turierung sin­nvoll sein.

Was prüft der Wirtschaft­sprüfer konkret?

Typ­is­che Prüfungsschwerpunkte:

  • Ord­nungsmäßigkeit der Buch­führung und Inventur
  • Bew­er­tungsan­sätze (z. B. Rück­stel­lun­gen, Forderun­gen, Vorräte)
  • Ein­hal­tung han­del­srechtlich­er Vorschriften
  • Prü­fung des Anhangs und ggf. Lageberichts
  • Über­prü­fung auf soge­nan­nte „wesentliche Fehler“

Die Prü­fung erfol­gt risikoori­en­tiert. Das bedeutet, beson­ders fehler­an­fäl­lige oder bilanzrel­e­vante Bere­iche wer­den inten­siv­er durchleuchtet.

Kann ich den Prüfer frei wählen?

Ja!

Wie kön­nen wir als Wirtschaft­sprüfer Sie unterstützen?

Wir als Wirtschaft­sprüfer haben umfan­gre­iche Erfahrung in der Jahresab­schlussprü­fung, die unsere beru­fliche Auf­gabe ist. Wir kön­nen Sie sowohl hin­sichtlich der Prü­fungspflicht berat­en als auch die geset­zliche oder die frei­willige Jahresab­schlussprü­fung für Ihr Unternehmen durchführen.

Wie geht es weit­er / Kontaktaufnahme

Kon­tak­tieren Sie uns ein­fach unter ein­er der hier angegebe­nen Tele­fon­num­mern oder Mail-Adressen.