Was ist eine freiwillige Jahresabschlussprüfung – und für wen ist sie interessant?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflichtprüfung (§ 316 HGB) entscheiden sich bei der freiwilligen Jahresabschlussprüfung Unternehmen aus freien Stücken dazu, ihren Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Das betrifft typischerweise kleine Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, aber auch Start-ups, Familienunternehmen oder gemeinnützige Organisationen.
Auch eine Jahresabschlussprüfung, die gemäß Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag “vorgeschrieben” oder auch in einem sonstigen Vertrag vereinbart worden ist (z.B. mit einem Großkunden), aber für die keine gesetzliche Verpflichtung, z.B. aufgrund der Überschreitung der Größenkriterien, vorliegt, ist eine freiwillige Jahresabschlussprüfung.
Was bringt eine freiwillige Prüfung – wenn sie gar nicht vorgeschrieben ist?
Eine freiwillige Prüfung hat klare Vorteile – auch wenn sie nicht verpflichtend ist:
- Vertrauen schaffen gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern
- Vorbereitung auf Wachstum und künftige Prüfungspflichten
- Stärkung der internen Kontrolle und Prozesse
- Transparenz für Gesellschafter und Stakeholder
- Präventive Fehlererkennung, bevor externe Instanzen oder das Finanzamt es tun
Gibt es rechtliche Grundlagen für die freiwillige Prüfung?
Ja – freiwillige Abschlussprüfungen unterliegen denselben Standards wie Pflichtprüfungen. Das bedeutet: Der Prüfer muss unabhängig sein, es gelten die IDW-Prüfungsstandards (z. B. IDW PS 200 ff.), und es wird ein formaler Prüfungsbericht samt Bestätigungsvermerk erstellt. Auch freiwillige Prüfungen müssen den Anforderungen des § 317 HGB („Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts“) gerecht werden.
Wer profitiert besonders von freiwilligen Prüfungen?
Und was sagen Banken dazu?
Viele Banken honorieren geprüfte Jahresabschlüsse mit besseren Kreditkonditionen – denn sie können sich auf die geprüften Zahlen eher verlassen. Besonders relevant wird das bei größeren Kreditvolumina, bei Wachstumsfinanzierungen oder in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit.
Was sagt die Rechtsprechung dazu?
Gerichte erkennen freiwillige Prüfungsberichte als qualitatives Beweismittel an – z. B. im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten oder bei der Bewertung des Unternehmens. Auch bei steuerlichen Betriebsprüfungen ist ein geprüfter Abschluss ein starkes Argument für Ordnungsmäßigkeit.
Kann ich durch eine freiwillige Prüfung meine Buchhaltung verbessern?
Absolut. Der Wirtschaftsprüfer gibt nicht nur eine formale Bewertung ab, sondern erkennt häufig auch organisatorische Schwächen, Unstimmigkeiten oder Optimierungspotenziale in der Buchführung. Viele Mandanten nutzen die Rückmeldungen aus der Prüfung gezielt, um interne Prozesse zu verbessern.
Wie oft sollte eine freiwillige Prüfung stattfinden?
Das hängt vom Ziel ab. Für strategische Entscheidungen oder zur Vorbereitung auf Investoren reicht oft eine einmalige Prüfung. Wer jedoch regelmäßig Bankenberichte oder Reports für Gesellschafter vorlegt, sollte über jährliche Prüfungen nachdenken – auch zur Konsistenz und Nachvollziehbarkeit.
Ist eine freiwillige Prüfung auch für Einzelunternehmen möglich?
Ja, auch wenn es ungewöhnlich ist. In Ausnahmefällen – etwa bei Förderprojekten, EU-Mitteln oder großen Auftraggebern – kann eine freiwillige Prüfung auch bei Einzelunternehmen oder Freiberuflern sinnvoll oder sogar vertraglich gefordert sein.
Was kostet eine freiwillige Jahresabschlussprüfung?
Die Kosten variieren stark je nach Größe, Komplexität und Branche des Unternehmens. Für eine mittelgroße GmbH kann man mit einem mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Betrag rechnen. Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer fordert dabei eine angemessene Kalkulation auf Basis von Stundenaufwand und Risikoeinschätzung.
Die Kosten liegen meist unter denen einer Pflichtprüfung, insbesondere weil die freiwillige Jahresabschlussprüfung kein Gegenstand der externen Qualitätskontrolle (sog. Peer Review) bei Wirtschaftsprüfern ist und folglich die Kosten des Peer Reviews nicht einkalkuliert werden müssen.
Ein frühzeitiges Vorgespräch mit dem Prüfer hilft, den Aufwand realistisch einzuschätzen und Überraschungen zu vermeiden.
Wann ist eine freiwillige Prüfung eher nicht sinnvoll?
- Wenn das Unternehmen rein intern finanziert ist (keine Kredite, Investoren)
- Wenn es eine sehr einfache Struktur ohne externe Interessen gibt
- Wenn der Aufwand der Prüfung die Aussagekraft übersteigen würde
Aber: Auch in solchen Fällen kann ein einmaliger Prüfbericht z. B. für eine geplante Umstrukturierung sinnvoll sein.
Was prüft der Wirtschaftsprüfer konkret?
Typische Prüfungsschwerpunkte:
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Inventur
- Bewertungsansätze (z. B. Rückstellungen, Forderungen, Vorräte)
- Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften
- Prüfung des Anhangs und ggf. Lageberichts
- Überprüfung auf sogenannte „wesentliche Fehler“
Die Prüfung erfolgt risikoorientiert. Das bedeutet, besonders fehleranfällige oder bilanzrelevante Bereiche werden intensiver durchleuchtet.
Kann ich den Prüfer frei wählen?
Ja!
Wie können wir als Wirtschaftsprüfer Sie unterstützen?
Wir als Wirtschaftsprüfer haben umfangreiche Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung, die unsere berufliche Aufgabe ist. Wir können Sie sowohl hinsichtlich der Prüfungspflicht beraten als auch die gesetzliche oder die freiwillige Jahresabschlussprüfung für Ihr Unternehmen durchführen.
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