Wann genau ist eine Jahresabschlussprüfung für Unternehmen gesetzlich verpflichtend?
Die Pflicht zur Jahresabschlussprüfung ist in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, genauer gesagt in § 316 HGB. Ob ein Unternehmen prüfen lassen muss, hängt von Rechtsform, Unternehmensgröße und gegebenenfalls dem Gesellschaftszweck ab. Eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung ist nicht optional – wer die Kriterien erfüllt, muss handeln.
§ 316 Abs. 1 HGB: „Kapitalgesellschaften haben ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen, wenn sie nicht kleine Kapitalgesellschaften sind.“
Für wen gilt die gesetzliche Prüfungspflicht?
Pflichtprüfungen betreffen typischerweise:
- In bestimmten Fällen: Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, abhängig vom Landesstiftungsrecht
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), die keine „kleinen“ Gesellschaften im Sinne des HGB mehr sind
- GmbH & Co. KGs, wenn ausschließlich haftungsbeschränkte Gesellschafter vorhanden sind (§ 264a HGB)
- Unternehmen, die unter die Publizitätspflicht nach dem Publizitätsgesetz (PublG) fallen
Was sind die maßgeblichen Größenkriterien gemäß § 267 HGB?
Die Einordnung erfolgt in drei Größenklassen. Nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind prüfungspflichtig.
Die Kriterien (Stand 2024):
Die Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen in mindestens zwei der drei Kategorien überschritten werden (vgl. § 267 Abs. 4 HGB).
Was sagt das IDW zur Abschlussprüfungspflicht?
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt in seinen Verlautbarungen, insbesondere in den Prüfungsstandards, regelmäßig praxisnahe Orientierung zu gesetzlichen Prüfungen.
Darin wird unter anderem betont, dass Wirtschaftsprüfer bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen besonders sorgfältig prüfen müssen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind – insbesondere bei Grenzfällen zur Prüfpflicht.
Was sagt die Rechtsprechung?
Die Gerichte haben in mehreren Fällen klargestellt, dass die Prüfungspflicht nicht durch Satzungsregelungen oder Gesellschafterbeschlüsse ausgeschlossen werden kann. Beispielsweise urteilte das OLG München:
„Die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung ist zwingend und kann nicht durch Gesellschafterbeschluss abbedungen werden.“
(OLG München, Urteil vom 21.12.2006 – 31 Wx 78/06)
Was bedeutet das konkret für die Praxis?
Unternehmen sollten jährlich intern prüfen (lassen), ob sie prüfungspflichtig geworden sind
Wer knapp an den Schwellenwerten liegt, sollte frühzeitig mit einem Wirtschaftsprüfer sprechen
Fehlerhafte oder unterlassene Prüfungen können zu Zwangsgeldern, Registerproblemen oder Haftung der Geschäftsführung führen
Und wenn ich (noch) nicht prüfungspflichtig bin?
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann eine freiwillige Prüfung in Betracht gezogen werden, z. B. bei:
- Vorbereitung auf Investoren oder Finanzierungsgespräche
- Verkauf oder Nachfolgeplanung
- Interne Kontrollzwecke
Die freiwillige Prüfung kann ein sinnvolles Mittel zur Vertrauensbildung bei Stakeholdern sein – gerade im Mittelstand.
Welche Rolle spielt der Jahresabschlussprüfer bei der Pflichtprüfung?
Der Abschlussprüfer ist gesetzlich unabhängig und darf keine Interessenkonflikte haben (§ 319 HGB). Seine Aufgabe ist es, den Jahresabschluss und gegebenenfalls den Lagebericht dahingehend zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
§ 321 HGB verpflichtet den Prüfer, einen ausführlichen Prüfungsbericht zu erstellen – dieser wird meist nicht veröffentlicht, ist aber essenziell für Gesellschafter, Aufsichtsgremien und Banken.
Wie lange dauert eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung in der Praxis?
Das hängt von der Unternehmensgröße, der Ordnung der Buchhaltung und der Vorbereitung ab. Im Durchschnitt dauert der Prüfungsprozess zwischen 3 und 6 Wochen, bei mittelgroßen Gesellschaften. Besonders wichtig ist dabei, dass das Unternehmen die nötigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt und intern klare Zuständigkeiten definiert.
Was kostet eine gesetzliche Abschlussprüfung?
Die Kosten variieren stark je nach Größe, Komplexität und Branche des Unternehmens. Für eine mittelgroße GmbH kann man mit einem mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Betrag rechnen. Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer fordert dabei eine angemessene Kalkulation auf Basis von Stundenaufwand und Risikoeinschätzung.
Ein frühzeitiges Vorgespräch mit dem Prüfer hilft, den Aufwand realistisch einzuschätzen und Überraschungen zu vermeiden.
Was prüft der Wirtschaftsprüfer konkret?
Typische Prüfungsschwerpunkte:
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Inventur
- Bewertungsansätze (z. B. Rückstellungen, Forderungen, Vorräte)
- Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften
- Prüfung des Anhangs und ggf. Lageberichts
- Überprüfung auf sogenannte „wesentliche Fehler“
Die Prüfung erfolgt risikoorientiert. Das bedeutet, besonders fehleranfällige oder bilanzrelevante Bereiche werden intensiver durchleuchtet.
Kann ich den Prüfer frei wählen?
Ja – mit Einschränkungen. Bei erstmaliger Bestellung eines Prüfers kann die Gesellschafterversammlung ihn frei wählen. Bei AGs oder Unternehmen mit Aufsichtsrat ist dessen Zustimmung notwendig. Wichtig: Der Prüfer muss unabhängig und nicht vorbefangen sein – z. B. durch langjährige steuerliche Beratung oder frühere interne Tätigkeit.
Wie können wir als Wirtschaftsprüfer Sie unterstützen?
Wir als Wirtschaftsprüfer haben umfangreiche Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung, die unsere berufliche Aufgabe ist. Wir können Sie sowohl hinsichtlich der Prüfungspflicht beraten als auch die gesetzliche oder die freiwillige Jahresabschlussprüfung für Ihr Unternehmen durchführen.
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