Jahresabschluss Steuerberater vs. Wirtschaftsprüfer: Was ist der Unterschied zwischen einem Jahresabschluss vom Steuerberater und einer Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer – und wann brauche ich was?
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten oft eng zusammen – aber ihre Rollen im Kontext des Jahresabschlusses unterscheiden sich grundlegend. Einfach gesagt:
- Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang)
- Der Wirtschaftsprüfer prüft diesen Abschluss unabhängig
Beide erfüllen also unterschiedliche Funktionen im Lebenszyklus eines Jahresabschlusses.
Was macht der Steuerberater beim Jahresabschluss?
- Abschluss nach Handels- und Steuerrecht (HGB + EStG)
- Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Übermittlung an das Finanzamt („E‑Bilanz“)
- Beratung zu Rückstellungen, Abschreibungen, steuerlicher Gestaltung
- Offenlegung beim Bundesanzeiger
Der Steuerberater handelt im Auftrag des Mandanten – ist also nicht unabhängig, sondern beratend und gestaltend tätig.
Was macht der Wirtschaftsprüfer beim Jahresabschluss?
- Prüfung, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht
- Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- Prüfung des Lageberichts (falls vorhanden)
- Erteilung eines Bestätigungsvermerks oder Hinweis auf Mängel
- Erstellung eines Prüfungsberichts für Gesellschafter, Banken usw.
Der Wirtschaftsprüfer ist gesetzlich zur Unabhängigkeit verpflichtet (§ 319 HGB) und agiert objektiv und kontrollierend.
Wer ist wann zuständig?
Gesetzliche Grundlage: Pflicht zur Trennung
§ 316 HGB: „Kapitalgesellschaften haben ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen, wenn sie nicht kleine Kapitalgesellschaften sind.“
§ 319 HGB: „Wirtschaftsprüfer dürfen keine Mandate prüfen, die sie selbst erstellt oder mitgestaltet haben.“
Darf ein Steuerberater auch prüfen?
Nein – nicht im Rahmen einer gesetzlichen Abschlussprüfung. Steuerberater dürfen keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durchführen, weil sie in der Regel zuvor den Abschluss selbst erstellt oder mitgestaltet haben. Das würde gegen die Unabhängigkeitsvorgaben (§ 319 HGB) verstoßen.
Ausnahme: In kleinen Fällen (z. B. freiwillige Prüfungen bei kleinen oder Kleinstgesellschaften) kann ein anderer Steuerberater als Prüfer tätig werden – aber auch hier gelten strenge Unabhängigkeitsregeln.
Kann ein Wirtschaftsprüfer auch den Jahresabschluss erstellen?
Grundsätzlich ja, aber nicht bei Mandaten, die er später prüfen soll. Die gleichzeitige Erstellung und Prüfung desselben Abschlusses ist aus berufsrechtlichen und gesetzlichen Gründen unzulässig – auch aus Haftungssicht.
Ein Wirtschaftsprüfer kann hingegen bei anderen Mandaten beratend tätig sein – z. B. bei Transaktionen, Bewertungen oder Gutachten – solange es keine Prüfungsmandate sind.
Muss ich als GmbH zwingend einen Steuerberater haben?
Nein. Rechtlich darf eine GmbH ihren Jahresabschluss auch selbst erstellen, sofern sie über die nötige Fachkenntnis verfügt. In der Praxis arbeiten allerdings über 90 % aller GmbHs mit Steuerberatern, da die Anforderungen an Buchführung, Steuerrecht und Offenlegung sehr komplex sind.
Viele mittelständische Unternehmen haben weder eigene Buchhaltungsabteilungen noch internes Controlling. Sie lagern die Abschlusserstellung an eine Steuerkanzlei aus und beauftragen einen externen Prüfer. Wichtig ist nur, dass getrennte Anbieter für Erstellung und Prüfung gewählt werden.
Was passiert, wenn sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht einig sind?
Das kann vorkommen – z. B. bei Bilanzierungsfragen oder Bewertungsansätzen. In solchen Fällen prüft der Wirtschaftsprüfer kritisch, ob die angewendeten Methoden den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den Vorgaben des HGB entsprechen. Der Steuerberater kann in Rücksprache mit dem Mandanten ggf. Anpassungen vornehmen.
Wichtig ist eine offene Kommunikation zwischen beiden Seiten, um unnötige Konflikte und Verzögerungen zu vermeiden.
Was bedeutet das in der Praxis?
Der Steuerberater bleibt oft erster Ansprechpartner – auch bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
Der Wirtschaftsprüfer kommt ergänzend hinzu, meist gegen Jahresende
Wichtig: Beide sollten klar getrennte Rollen einnehmen – auch in der Kommunikation gegenüber Banken oder dem Finanzamt
Kostenseite: Worauf muss ich achten?
Der Steuerberater rechnet meist nach StBVV oder Stundenhonorar ab
Die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer ist zusätzlich zu kalkulieren
Tipp: Beide Prozesse frühzeitig koordinieren – das spart Zeit, Kosten und Abstimmungsaufwand
Fazit zum Jahresabschluss Steuerberater vs. Wirtschaftsprüfer: Zwei Perspektiven, ein Ziel
Steuerberater begleiten, Wirtschaftsprüfer kontrollieren – gemeinsam sorgen sie für Transparenz, Verlässlichkeit und rechtssichere Zahlen. Wer prüfungspflichtig ist oder Wert auf hohe Qualität im Jahresabschluss legt, kommt an beiden nicht vorbei.
Wie können wir Sie als Steuerberater UND Wirtschaftsprüfer unterstützen?
Wir als Steuerberater haben umfangreiche Erfahrung sowohl in der Erstellung der Jahresabschlüsse als auch in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern im Rahmen der Begleitung einer Jahresabschlussprüfung.
Als Wirtschaftsprüfer haben auch umfangreiche Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung. Wir können Sie sowohl hinsichtlich der Prüfungspflicht beraten als auch die gesetzliche oder die freiwillige Jahresabschlussprüfung für Ihr Unternehmen durchführen.
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