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EEG-Prü­fung, KWKG-Prü­fung und weit­ere Energierechtliche Prüfungen 

Sind Sie ein stro­minten­sives Unternehmen und haben Sie sich schon ein­mal näher mit Ihrer Strom­rech­nung auseinandergesetzt?

Die Strom­rech­nung enthält im Durch­schnitt zu 51,6 % staatlich ver­an­lasste Bestandteile (Stand: Jan­u­ar 2021, Quelle: VBEW), die stro­minten­sive Unternehmen sich teil­weise zurück­er­stat­ten lassen können:

EEG-Prüfung

 

Zu den energierechtlichen Prü­fun­gen, die zum Teil geset­zlich vorgeschrieben / dem Wirtschaft­sprüfer geset­zlich vor­be­hal­ten und zum Teil frei­willig sind, gehören beispielsweise:

Für weit­ere Details informieren Sie sich auf der Web­seite des BAFA. Dort find­en Sie u.a. Merk­blät­ter zur Erstel­lung der Brut­tow­ertschöp­fungsrech­nung und zu den Voraus­set­zun­gen für einen Antrag.
  • Prü­fung von Anträ­gen auf Bei­hil­fen für indi­rek­te CO2 ‑Kosten (Strompreiskom­pen­sa­tion)
  • Prü­fung des Gren­zpreis­es bei einem Son­derver­tragskun­den nach KAV

Einige der vor­ge­nan­nten Prü­fun­gen wer­den vom Geset­zge­ber ver­langt, um eine wesentliche Reduk­tion der Stromkosten-Bestandteile (EEG-Umla­gen, KWKG-Umla­gen etc.) zu erhal­ten. Energiein­ten­sive Unternehmen mit beispiel­sweise 50 GWh Stromver­brauch im Jahr kön­nen auf­grund der Antrag­stel­lung Erstat­tun­gen bzw. Preisre­duk­tio­nen in Mil­lio­nen­höhe erhal­ten. Entsprechend sind die Anträge an harte Kri­te­rien geknüpft.

Ein wesentlich­er Bestandteil von energierechtlichen Prü­fun­gen ist häu­fig eine „Sys­tem­prü­fung“. So wird beispiel­sweise bei der Prü­fung eines stromkosten­in­ten­siv­en Unternehmens im Zusam­men­hang mit der Beson­deren Aus­gle­ich­sregelung nach EEG bzw. EnFG sowohl das rech­nungsle­gungs­be­zo­gene als auch das strom­men­gen­be­zo­gene interne Kon­troll­sys­tem auf Angemessen­heit und Wirk­samkeit geprüft.

Als Kri­teri­um für die Angemessen­heit von strom­men­gen­be­zo­ge­nen inter­nen Kon­troll­sys­te­men ver­lan­gen die o.g. Energierechtlichen Vorschriften häu­fig eine Zer­ti­fizierung nach DIN EN ISO Nor­men. Gerne kön­nen wir Ihnen hierzu erfahrene Energieber­ater empfehlen, die Sie auch im Rah­men der Antrag­stel­lung und der Auf­bere­itung der Unter­la­gen begleit­en können.

Ende 2022 sind weit­ere energierechtliche Prü­fungsauf­gaben für den Wirtschaft­sprüfer im Zusam­men­hang mit der Förderung durch die Gaspreis­bremse, Strompreis­bremse, das Erdgas-Wärme-Soforthil­fe sowie das Energiekos­tendämp­fung­spro­gramm hinzugekom­men, die auch die Tax­main Wirtschaft­sprü­fungs­ge­sellschaft wahrn­immt. Weit­ere Details hierzu sind unter diesem Link zu finden.