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Inhaltsverzeichnis

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Was ist bei Kryp­to Steuern 2026 wirk­lich neu?

Kurz­fas­sung: DAC8 startet als erstes Melde­jahr 2026. Kryp­to-Anbi­eter (RCAS) müssen Kun­den- und Transak­tions­dat­en erfassen und bis 31.01.2027 im Sitzs­taat melden; der EU-weite Aus­tausch erfol­gt bis 30.09.2027.

Im Ergeb­nis heißt das: deut­lich mehr Dat­en liegen den Behör­den vor → saubere Doku ist Pflicht.

Sind Kryp­to-Verkäufe 2026 im Pri­vatver­mö­gen steuerpflichtig?

Ja, wenn die Hal­te­frist < 1 Jahr liegt. Kryp­tos sind „andere Wirtschafts­güter“, Gewinne fall­en unter § 23 EStG und wer­den mit deinem per­sön­lichen Steuer­satz ver­s­teuert (keine Abgel­tung­s­teuer). Nach ≥ 1 Jahr Hal­te­frist ist der Verkauf steuer­frei. Das hat der BFH 2023 bestätigt.

Wie funk­tion­iert die 1.000-€-Freigrenze genau?

Das ist eine Frei­gren­ze (kein Frei­be­trag) für alle pri­vat­en Veräußerungs­geschäfte zusam­men. Liegt die Jahres­summe < 1.000 €, bleibt sie steuer­frei; ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Gilt seit VZ 2024 fort.

Ver­längern Staking/Lending die Hal­te­frist auf 10 Jahre?

Nein. Das gängige Ver­wal­tungsvorge­hen stellt klar: Staking/Lending ver­längert die 1‑Jahres-Frist nicht. Die Coins bleiben pri­vat; Rewards daraus sind sep­a­rat zu ver­s­teuern (siehe näch­ste Frage). (Hin­weis: Gewerblichkeit kann im Einzelfall entste­hen, z. B. bei Validator-Setups.)

Wie wer­den Staking‑, Lending‑, Min­ing-Erträge 2026 besteuert?

Regelmäßig als „son­stige Einkün­fte“ nach § 22 Nr. 3 EStG mit 256-€-Freigrenze p. a. (Frei­gren­ze, kein Frei­be­trag). Zufluss­be­w­er­tung mit Mark­twert in EUR zum Zuflusszeit­punkt; doku­men­tiere Zeit­punkt, Menge, Kurs, Fees.

Was gilt für Air­drops, Forks & Bridges?

Air­drops: i. d. R. § 22 Nr. 3 bei Zufluss (Mark­twert).
Forks: Anschaf­fungskosten wer­den typ­is­cher­weise aufgeteilt; Verkauf inner­halb 1 Jahr → § 23.
Bridges/Wraps: häu­fig kein Verkauf, aber Sub­stanzwech­sel doku­men­tieren (Pro­tokoll, Tx-Hash, Ratio).

Wie sind NFTs und DeFi (LP/Yield Farm­ing) einzuordnen?

NFT-Verkäufe: typ­is­cher­weise § 23 EStG (anderes Wirtschaftsgut) – Hal­te­frist prüfen.
DeFi-Erträge: häu­fig § 22 Nr. 3 EStG; genaue Einord­nung hängt vom Protokoll/Vertrag (Coun­ter­par­ty? Gegen­leis­tung? Nach­haltigkeit → evtl. Gewerblichkeit). Doku­men­ta­tion entscheidet.

Krypto Steuern 2026

Wie wer­den Ver­luste 2026 behandelt?

Ver­luste aus § 23 EStG dür­fen nur mit Gewin­nen aus § 23 des­sel­ben Jahres ver­rech­net wer­den. Ein Ver­lustvor­trag ist möglich; eine Ver­rech­nung mit Kap­i­talerträ­gen nach § 20 EStG (Abgel­tung­s­teuer) ist aus­geschlossen. Wichtig: Saubere Einzel­transak­tion­snach­weise (Anschaffung/Veräußerung, Gebühren, Zeitpunkte).

Zählt der Sparer-Pauschbetrag?

Nein. Der Spar­er-Pausch­be­trag (1.000 €/2.000 € bei Zusam­men­ver­an­la­gung) gilt nur für § 20-Einkün­fte. Für § 23-Gewinne ist er ohne Wirkung; hier greift allein die 1.000-€-Freigrenze für pri­vate Veräußerungsgeschäfte.

Muss ich Umsatzs­teuer beacht­en, wenn ich Kryp­to tausche?

Der reine Umtausch Fiat ↔ Bit­coin ist USt-befre­it (EuGH Hedqvist, 22.10.2015). Für Waren/Dienstleistungen gegen Kryp­to gel­ten die nor­malen USt-Regeln, nur die Bemes­sungs­grund­lage wird in EUR ermittelt.

  • Börsen-/Bro­ker-Exports (CSV/PDF) mit Zeit­stem­pel, Menge, Coin/Token, Kurs, Gebühren
  • Wal­let-Belege (Tx-Hash­es, Adress-Map­ping, Bridge/Wrap-Nach­weise)
  • Ertragsre­ports (Staking/Lending/Mining/Airdrops: Datum, Menge, EUR-Wert)
  • Kur­sum­rech­nung in EUR je Transak­tion (tages­ge­nau)
  • Jahresüber­sicht (Gewinne/Verluste § 23; Erträge § 22 Nr. 3; Freigrenzen-Check)
  • MiCA/­DAC8-kom­pat­i­ble Reports dein­er Anbi­eter, sobald verfügbar

Drei schnelle Prax­is­fälle für 2026

Q: Ich verkaufe ETH nach > 12 Monat­en Haltedauer – steuer­frei?
A: Ja, im Pri­vatver­mö­gen nach § 23 EStG steuer­frei (Hal­te­frist ≥ 1 Jahr).

Q: 2026 sum­mieren sich meine Short-Term-Gains aus mehreren Coins auf 950 € – steuerpflichtig?
A: Nein, unter 1.000 € Frei­gren­ze → keine ESt. Bei 1.050 € wäre der kom­plette Gewinn steuerpflichtig.

Q: Stak­ing-Rewards 2026: 230 € vs. 300 € – was passiert?
A: 230 €: inner­halb der 256-€-Freigrenze → keine ESt. 300 €: voll steuerpflichtig (Frei­gren­ze, kein Freibetrag).

Was brin­gen MiCA und DAC8 „indi­rekt“ für mich?

MiCA (Anbi­eter­reg­ulierung) sorgt für bessere, stan­dar­d­isierte Reports – gut für deine Steuer­doku. DAC8 bringt den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch ab 2027 für das Melde­jahr 2026. Ergeb­nis: Plau­si­bil­isierung dein­er Angaben wird für die Finanzver­wal­tung leichter.

Aus­ländis­che Börsen & DAC8 – was ändert sich praktisch?

Auch nicht-deutsche Anbi­eter mit EU-Bezug fall­en unter DAC8-Report­ing. Rechne damit, dass die Finanzver­wal­tung Abgle­ich­prü­fun­gen vorn­immt. Empfehlung: Jahres­paket mit Transak­tion­süber­sicht, § 23/§ 22-Map­ping, Frei­gren­zen-Check und Quell-Exports (CSV/PDF) im Orig­i­nal beifügen.

Wie doku­men­tiere ich Kurse und Gebühren korrekt?

Nutze pro Transak­tion einen EUR-Bew­er­tungszeit­punkt (Zeit­stem­pel sekun­den­ge­nau, Quelle notieren) und erfasse Net­to­er­löse nach Fees. Für Trans­fers zwis­chen eige­nen Wal­lets gilt: kein steuer­bar­er Vor­gang, aber Belegkette (Tx-Hash, Adress-Map­ping) sichern.

Wie kön­nen wir als Steuer­ber­ater Sie unterstützen?

Kryp­to Steuern 2026: haben Sie noch weit­ere Fragen?

Wir als Steuer­ber­ater ken­nen uns tief­gründig mit Kryp­tos aus und kön­nen Sie dies­bezüglich berat­en sowie die Steuer­erk­lärun­gen für Sie anfertigen.

Darüber hin­aus kön­nen wir berat­en bei:

  • Kryp­to-Tax-Review: Daten­im­port (CSV/Explorer), § 23/§ 22-Zuord­nung, Frei­gren­zen-Check, Verlustverrechnung.
  • Doku­men­ta­tion: Bew­er­tungs- und Belegmappe, Arbeitspa­pi­er / Memo für die Einkom­men­steuer 2026
  • Advanced: Beurteilung „pri­vat vs. gewerblich“, Umsatzsteuer-Einzelfragen.
Krypto Steuern 2026

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