Steuerberatung von E‑Commerce und Webshops
Wir verfügen über Expertise in der Steuerberatung von E‑Commerce und Webshops
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft
Sie kümmern sich um Marketing und Vertrieb Ihrer Ware.
Und wir kümmern uns darum, dass betriebswirtschaftliche Belange Ihres Unternehmens laufend überwacht und die steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
Welche Arten von E‑Commerce und Webshops haben wir bisher steuerlich betreut?
Wir beraten viele E‑Commerce und Webshops unterschiedlichen Rechtsformen, Branchen, Kunden und Vertriebsländern. Unten führen wir einige Beispiele von Mandanten auf, die wir beraten. Da die Nennung von Mandantenreferenzen berufsrechtlich aus Verschwiegenheitsgründen nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig ist, sind die Beispiele (mit Ausnahme von kinderbuchkaufen.de) anonymisiert dargestellt:
- kinderbuchkaufen.de: Verkauf von Kinderbüchern über eine eigene Webseite sowie über Amazon
- Handel mit asiatischen Fan-Artikeln mit Import aus dem asiatischen Raum und Vertrieb im EU-Raum
- Verkauf von Rezepten/Fitness-Anleitungen im EU-Raum
- Online-Coaching
Welche steuerlichen Problemstellungen sind bei Webshops und E‑Commerce zu lösen?
- Umsatzsteuer
Oftmals fangen die Betreiber von E‑Commerce und Webshops als Kleinunternehmer an. Die Grenzen nach § 19 UStG (Umsatz im vorangegangenen Jahr < 22 TEUR und im laufenden Jahr < 50 TEUR) werden jedoch häufig bereits im ersten oder zweiten Jahr überschritten. Dann stellen sich folgende Fragen:
- Wie schreibt man die Rechnungen richtig? Eignet sich das bisher eingesetzte System (oftmals Lexoffice oder sevDesk) dafür?
- Besteuerung im One Stop Shop
- Reverse Charge Methode
- Ertragsteuer / Bilanzierung
- Einbringung Einzelunternehmer in GmbH
- Umstellung auf Bilanzierung
- Warenbewertung /-abwertungen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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