Warum sollte man überhaupt seinen Steuerberater wechseln?
Steuerberatung ist Vertrauenssache. Kaum ein Dienstleister dringt so tief in die private und berufliche Sphäre seines Mandanten wie ein Steuerberater, denn dessen Dienstleistungen behandeln einen sehr sensiblen Bereich des Mandanten: dessen (persönliche) Finanzen. Der Steuerberater ist daher meist besser über den Mandanten informiert als dessen nächstes Umfeld — vielfach sogar besser als dessen Ehepartner. Aus diesem Grund ist ein vertrauensvolles Verhältnis des Mandanten zu seinem Steuerberater essentiell — im Interesse des Mandanten aber auch des steuerlichen Beraters.
Eine Störung dieses Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandanten und seinem Steuerberater kann auch bedingt durch die Komplexität der Dienstleistung viele Ursachen haben.
Oftmals ist der Mandant mit der Qualität der Dienstleistung unzufrieden. Dabei kann er sich fachlich schlecht durch den zuständigen Ansprechpartner oder den Steuerberater beraten fühlen. Die Beratung genügt dann nicht seinen Ansprüchen, seiner Branche oder seinem Spezialgebiet. Auch unerwartet hohe Steuernachzahlungen oder Ärger mit dem Finanzamt lassen den Mandanten die fachliche Qualität seines Steuerberaters in Frage stellen.
Die Qualität der Dienstleistung bezieht sich jedoch nicht nur auf den fachlichen Aspekt, sondern auch auf den Service des Steuerberaters. Dies betrifft dessen Erreichbarkeit, seine Zuverlässigkeit oder auch inwieweit er persönliche Gesprächstermine wahrnehmen kann bzw. diese auch einhält. Auch die Bearbeitungszeiten sind ein wichtiger Qualitätsaspekt für den Mandanten. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Steuerberater häufig sehr ausgelastet sind, beklagen sich die Mandanten über lange Wartezeiten bei einer Terminvergabe.
Gegenwärtig spielt die Digitalisierung und deren Auswirkung auf das Mandatsverhältnis in der Steuerberatung eine zentrale Rolle: neben den Änderungen in den internen Prozessen des Steuerberaters, haben sich die Anforderungen der Mandanten an den Steuerberater und dessen Dienstleistungen verändert. Unternehmer, die in ihrem Geschäft einer digitalen Transformation unterliegen, möchten beispielsweise vermehrt die Vorteile einer modernen und digitalen Buchführung nutzen. Zwar stellt der Berufstand seinen Mitgliedern bereits viele Tools und Hilfestellungen zur Verfügung, jedoch arbeiten viele Steuerberater noch analog und verfehlen damit das Anforderungsprofil einer wachsenden Anzahl an Unternehmern — insbesondere junger und digital affiner Unternehmer.
Ein anderer sensibler Punkt im Verhältnis ist das Honorar des Steuerberaters. Vielen Mandanten empfinden die Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren zu hoch bzw. die Kosten erscheinen dem Mandanten intransparent. Dies stellt schnell das Preis-/Leistungsverhältnis des Steuerberaters in Frage.
Der Wechsel eines Steuerberaters muss jedoch nicht immer durch eine Störung des Verhältnisses zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater bzw. einer damit einhergehenden Unzufriedenheit hervorgerufen werden. So kann auch ein Umzug bzw. eine Betriebsverlagerung den Mandanten dazu bewegen, den Steuerberater zu wechseln (z.B. um längere Fahrtzeiten zu vermeiden). Geht ein Steuerberater in Ruhestand, ist der Mandant sogar gezwungen, sich einen neuen Steuerberater zu suchen.
Kann der Mandant seinen Steuerberater frei wählen?
Ja, es steht dem Mandanten komplett frei, welchen Steuerberater er auswählt bzw. beauftragt. Es gibt so beispielsweise auch keinen Zwang, zu einem regional ansässigen Steuerberater zu gehen.
Gibt es eine Kündigungsfrist bei Steuerberatern?
Nein, es existiert keine gesetzliche Kündigungsfrist speziell für Verträge mit Steuerberatern. Ein Wechsel des Steuerberaters ist damit prinzipiell jederzeit möglich.
Eine Kündigungsfrist kann sich jedoch aus einem Steuerberatungsvertrag mit dem vorherigen Steuerberater ergeben. Der Mandant sollte daher genau prüfen, ob mit dem Steuerberater ein (schriftlicher) Beratungsvertrag geschlossen wurde, in dem eine eindeutige Kündigungsfrist enthalten ist.
Hinweis:
Eine für den Mandanten verbindliche Kündigungsfrist muss explizit im Steuerberatungsvertrag geregelt werden. Ein allgemeiner Hinweis in den AGB ist nicht ausreichend und entfaltet daher keine Bindung für den Mandanten.
Je nach Ausgestaltung kann es sich bei dem mit dem Steuerberater geschlossenen Vertrag um einen Vertrag mit Vertrauensstellung handeln, der auf Dienste höherer Art gerichtet ist und damit den Regelungen des § 627 BGB unterliegt. Liegt tatsächlich ein solcher Vertrag vor, ist eine sofortige Beendigung mittels einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung durch den Mandanten möglich.
Achtung:
Viele Mandanten haben ihrem Steuerberater ein SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzug der Honorare erteilt. Beim Wechsel des Steuerberaters sollte unbedingt darauf geachtet werden, dieses zu widerrufen.
Achtung:
Sofern der vorherige Steuerberater bestehende Arbeiten noch nicht abgeschlossen hat, kann es durch einen Wechsel zu zusätzlichen Kosten kommen, da der bisherige Steuerberater Anspruch auf ein (Teil-)Honorar für diese Arbeiten hat. Im Regelfall sollte daher der Wechsel erst nach Abschluss eines Auftrags (z.B. Versand der Steuererklärung oder Auslieferung des Jahresabschlusses) stattfinden.
Führt der Steuerberaterwechsel zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt?
Obwohl es vielfach behauptet wird, führt der Wechsel des Steuerberaters nicht zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Betriebsprüfungen werden in regelmäßigen Abständen durch das Finanzamt durchgeführt, und auch unabhängig davon, ob überhaupt ein Steuerberater beauftragt ist. Hier spielen vielmehr die Betriebsgröße, die Betriebsgröße und das Geschäftsmodell eine Rolle.
Hat der vorherige Steuerberater ein Rückbehaltungsrecht an Unterlagen und Datenbeständen?
Nein, der vorherige Steuerberater hat grundsätzlich kein Rückbehaltungsrecht an Unterlagen und Datenbeständen.
Achtung:
Nur in dem Fall, dass noch offene Rechnungen bestehen, kann der vorherige Steuerberater die Herausgabe der Unterlagen und Datenbestände verweigern.
Muss man dem neuen Steuerberater sämtliche Daten und Geschehnisse aus der Vergangenheit wieder erklären?
Nein, im Regelfall ist es nicht üblich, dem neuen Steuerberater sämtliche Daten und Geschehnisse
Der vorherige Steuerberater hat keine DATEV-Software eingesetzt — ist dies ein Hindernis?
Prinzipiell gestaltet sich der Austausch digital vorliegender Daten (z.B. Buchhaltung) zwischen 2 Steuerberatern, die beide die DATEV-Software im Einsatz haben, recht einfach. DATEV hat hierfür bereits einen Prozess bzw. Schnittstellen vorgesehen.
Sofern der vorherige Steuerberater eine andere Steuer-Software einsetzt, sieht diese meist auch eine Möglichkeit vor, die Daten über eine Schnittstelle in die DATEV-Software zu übertragen.
Hinweis:
Die Steuerberater der Taxmain haben in ihrer langjährigen Tätigkeit in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bereits viele Datentransfers verschiedenster Art erfolgreich durchgeführt bzw. begleitet und besitzen daher eine umfangreiche Erfahrung in diesem Gebiet. Daher stellt auch der Transfer von Daten, die nicht aus der DATEV-Software stammen, kein Problem dar.
Was passiert mit der Vollmacht des bisherigen Steuerberaters?
Die Erteilung einer neuen Vollmacht führt dazu, dass die Vollmacht des bisherigen Steuerberaters erlischt. Das Finanzamt wird sich daher bei Anliegen direkt an den neuen Steuerberater wenden.
Was passiert, wenn in den Jahren nach dem Wechsel des Steuerberaters eine Betriebsprüfung für Vorjahre ansteht?
Bei einer Betriebsprüfung, auch wenn sie sich auf Vorjahre bezieht, können wir sie umfassend betreuen. Hierzu nehmen wir ggf. auch gerne mit dem vorherigen Steuerberater Kontakt auf.
Wie sieht es mit Haftungsansprüchen gegenüber dem vorherigen Steuerberater aus?
Mit dem Wechsel des Steuerberaters gehen dem Mandanten mögliche Haftungsansprüche hinsichtlich der in der Vergangenheit durch den vorherigen Steuerberater ausgeführten Tätigkeiten nicht verloren.
Gilt die Verschwiegenheitspflicht für den vorherigen Steuerberater auch noch nach der Kündigung?
Ja, die Verschwiegenheitspflicht gilt für den vorherigen Steuerberater auch noch nach der Kündigung. Ein Verstoß dagegen würde für den vorherigen Steuerberater zu straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen führen.
Entstehen durch den Wechsel zu Taxmain zusätzliche Kosten?
Nein, durch den Wechsel des Steuerberaters zu Taxmain entstehen dem Mandanten selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.
Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Steuerberater zu Taxmain ab?
Der Wechsel vom bisherigen Steuerberater zu Taxmain läuft denkbar einfach und unkompliziert ab.
Nach einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch erhält der zukünftige Mandant neben den Mandatsunterlagen eine übersichtliche und kompakte Anforderungsliste mit einzureichenden Unterlagen zur Begründung des Mandats.
Für die beim vorherigen Steuerberater digital vorliegenden Daten nimmt Taxmain selbständig Kontakt auf und transferiert die Daten per Schnittstelle zur zukünftigen Bearbeitung zu Taxmain.