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Inventur

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Inhaltsverzeichnis

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Was sind die geset­zlichen Grund­la­gen der Inventur(verfahren)?

Die geset­zlichen Grund­la­gen find­et man in §§ 240 – 241 a) HGB.

Dem­nach gehören nicht nur Vor­räte, son­dern alle Ver­mö­gens­ge­gen­stände und Schulden zum Inventar.

Man unter­schei­det fol­gende Inven­tu­rarten:

  • Buch­in­ven­tur
    • Kör­per­liche Inventur

Des Weit­eren unter­schei­det man fol­gende Inventurverfahren:

  • Stich­tagsin­ven­tur
    • Vorge­lagerte Inven­tur (Stich­tag – 3 Monate)
    • Nachge­lagerte Inven­tur (Stich­tag + 2 Monate)
    • Per­ma­nente Inventur

Was ist der Risikoori­en­tiert­er Prü­fungsansatz (IDW PS 261 n.F.) und wie wird dieser auf die Inven­turbeobach­tung ange­wandt (IDW PS 301)?

Die Prü­fung des Jahresab­schlusses ist risikoori­en­tiert durchzuführen.

Der risikoori­en­tierte Prü­fungsansatz lässt sich im All­ge­meinen wie fol­gt darstellen:

Inventur
Quelle: IDW PS 261 n.F., Tz. 6

Risiko im All­ge­meinen ist das Pro­dukt aus der Wahrschein­lichkeit (Like­li­hood), dass ein ungün­stiges Ereig­nis ein­treten wird, und dessen (mon­etären) Auswirkung auf das Unternehmen (Impact).

Das inhärente Risiko ist das dem einzel­nen Posten des Jahresab­schlusses oder dem einzel­nen Prü­fungs­feld innewohnende Risiko. Es entste­ht beispiel­sweise aus dem all­ge­meinen Geschäft­srisiko, der Dynamik und der Kom­plex­ität des Unternehmen­su­m­felds sowie kom­plex­en Vorschriften und Prozessen, die dem einzel­nen Posten ohne Ein­wirkung des Unternehmens zu Grunde liegen.

Um das inhärente Risiko zu erken­nen und zu adressieren, richtet das (zu prüfende) Unternehmen ein internes Kon­troll­sys­tem ein (IKS). Das Kon­troll­risiko beschreibt die Wahrschein­lichkeit und die Auswirkung, dass ein inhärentes Risiko nicht richtig adressiert wird und dies zu einem materiellen Fehler im Jahresab­schluss führt.

Das Pro­dukt aus dem inhärenten Risiko und dem Kon­troll­risiko ist das Fehlerrisiko.

Der Abschlussprüfer führt Prü­fung­shand­lun­gen durch, um das Fehler­risiko sein­er­seits zu adressieren. Das Ent­deck­ungsrisiko beschreibt die Wahrschein­lichkeit und die Auswirkung, dass ein Fehler­risiko trotz der Prü­fung­shand­lun­gen nicht richtig adressiert wird und der materielle Fehler im Jahresab­schluss verbleibt.

Auf die Vor­ratsin­ven­tur lässt sie der risikoori­en­tierte Prü­fungsansatz wie fol­gt anwenden:

Inventur
Quelle: IDW PS 301 n.F., Tz. 7

Bei der Prü­fung der Vor­ratsin­ven­tur han­delt es sowohl eine Prü­fung des inter­nen Kon­troll­sys­tems, bezo­gen auf die Vor­rats­buch­hal­tung, als auch um eine Prü­fung des Bilanz­postens Vor­räte an sich, näm­lich dessen Men­gengerüsts. Somit hat die richtig durchge­führte Inven­turbeobach­tung als Prü­fung­shand­lung eine enorme Auswirkung auf das Ent­deck­ungsrisiko des Abschlussprüfers.

Wie wird die Inven­turbeobach­tung geplant?

Für die Pla­nung der Inven­turbeobach­tung sind nach IDW PS 301, Tz 8 fol­gende Fra­gen zu berücksichtigen:

  • Was pro­duziert das Unternehmen? Geschäft­stätigkeit des Unternehmens?
    • Hierzu kann der IDW PS 230 als Grund­lage ver­wen­det werden
    • Durch­sicht der Vor­jahres-Berichte ist hilfreich
  • Welche Art der Vor­räte ist zu erwarten?
    • Han­del­swaren? 
    • Fer­tige und unfer­tige Erzeugnisse?
  • Sind die Vor­räte wesentlich?
    • Anteil an der Bilanzsumme?
    • Anteil der Mate­ri­alkosten an den Gesamtaufwendungen?
  • Wo sind die Vor­räte gelagert?
    • Lager­plan einholen 
    • An welchen Orten wer­den anson­sten noch Inven­turen durchge­führt? Wo sollte der Abschlussprüfer beobacht­en und wo reicht die Bestä­ti­gung der Zäh­lung des Außenlagers
  • Abgren­zung zwis­chen eige­nen und frem­den Vorräten?
    • Konsigna­tion­sware ist zu berücksichtigen
  • Inven­turver­fahren 
    • Vgl. Abschnitt 1
  • Zeitlich­er Ablauf
    • Am besten 2–3 Stun­den vor Ende der Inven­tur mit der Beobach­tung anfangen
    • Anson­sten hierzu mit dem Man­dant abstimmen

Wie wird die Inven­turbeobach­tung durchgeführt?

Für die Durch­führung der Inven­turbeobach­tung ist nach IDW PS 301, Tz 11 — 32 fol­gen­des zu berücksichtigen:

  • Eine Inven­turbeobach­tung ist IMMER gle­ichzeit­ig eine Prü­fung des IKS und eine aus­sage­be­zo­gene Prüfungshandlung
    • Vgl. Abschnitt 2
  • IKS-Auf­bauprü­fung
    • SOLL-SOLL-Ver­gle­ich
    • Wie sollte die Inven­tur the­o­retisch ablaufen (HGB, IDW-Standards)?
    • Wie soll laut Inven­tu­ran­weisung die Inven­tur ablaufen? Ist das ange­wandte Inven­turver­fahren angemessen aufge­baut, um eine ord­nungsmäßige Auf­nahme des Men­gengerüsts sicherzustellen
  • IKS-Funk­tion­sprü­fung
    • SOLL-IST-Ver­gle­ich
    • Wie soll laut Inven­tu­ran­weisung die Inven­tur ablaufen? (siehe oben)
    • Wie läuft die Inven­tur tat­säch­lich ab? Wur­den die Inven­tur­richtlin­ien sachgerecht umgesetzt?
      • Bestands-Zäh­lung
      • Bestands-Zurech­nung (eigene vs. fremde)
      • Bestands-Bew­er­tung (alt vs. neu, gängig vs. nicht gängig)  Bezug zur späteren Vorratsprüfung
      • Bestands-Peri­o­den­ab­gren­zung (vor vs. nach Stichtag)
  • Aus­sagen­be­zo­gene Prü­fung­shand­lun­gen (zugle­ich IKS-Funktionsprüfung)
    • Vorhan­den­sein
      • Stich­probe „sheet to floor“: wertvoll­ste Vor­rräte aus der bew­erteten Bestand­sliste vor­ab aus­suchen (sheet) und prüfen, ob sie vorhan­den sind, also auf dem „Boden“(„floor“) tat­säch­lich stehen
      • Über­leitung der Stich­probe zur Bestand­sliste nach der Inven­tur („tie in“)
      • Bei vorge­lagert­er Inven­tur: Wert­fortschrei­bung bis zum Abschlussstich­tag („roll for­ward“) durch Prü­fung der Warene­ingänge und ‑aus­gänge zwis­chen Inven­turstich­tag und Abschlussstichtag
    • Voll­ständigkeit
      • Stich­probe „floor to sheet“: Vor­rräte per Zufall­saus­fall im Lager („floor“) aus­suchen und diese zur bew­erteten Bestand­sliste („sheet“) abgleichen 
      • „tie in“ und „roll for­ward“ (siehe oben)
    • Peri­o­den­ab­gren­zung
      • Warene­ingänge und ‑aus­gänge vor und nach der Inven­tur prüfen
    • Zurech­nung
      • Wer­den fremde Vor­räte ein­deutig abgegrenzt?
      • Bestä­ti­gun­gen Außenläger
    • „Bew­er­tung“
      • „Augen auf“ beim Herum­laufen im Lager: alte/nicht gängige Vor­räte müssen iden­ti­fiziert werden

Wie wird die Inven­turbeobach­tung dokumentiert?

“not doc­u­ment­ed is not done”

Eine ord­nungs­gemäße Doku­men­ta­tion Inven­tur sollte gemäß IDW PS 301, Tz 33–35 min­destens fol­gen­des enthalten:

  • Prü­fungsmemo mit Ref­eren­zen auf die unten ste­hen­den Punk­te (Rei­hen­folge!)
  • Prü­fung­spro­gramm (Check­liste)
  • Inven­tu­ran­weisun­gen, Lageplan
  • Warene­ingänge und Ware­naus­gänge vor der Inventur
  • Bew­ertete Bestand­sliste vor der Inventur
  • Auswahl der Stich­probe „sheet to floor“
  • sämtliche Zäh­lzettel des Man­dan­ten in Kopie
  • Über­leitung der Stich­probe „sheet to floor“ sowie „floor to sheet“zu dem entsprechen­den Zäh­lzettel („tie in“ – Teil 1)
  • Bew­ertete Bestand­sliste nach der Inventur
  • Über­leitung der Zäh­lzettel, zu denen vorher die Stich­proben übergeleit­et wur­den (siehe oben), zur Bew­erteten Bestand­sliste nach der Inven­tur („tie in“ – Teil 2)
  • Inven­tur­dif­feren­zliste und Inven­tur­dif­ferenzbuchun­gen (GuV-Gegenkon­ten prüfen)
  • Warene­ingänge und Ware­naus­gänge nach der Inventur
  • Wenn Abschlussstich­tag ungle­ich Inven­turstich­tag: Bew­ertete Bestand­sliste zum Abschluss-Stich­tag und Wert­fortschrei­bung („roll for­ward“) oder Wertrück­rechung (bei nachge­lagert­er Inven­tur, „roll backward“ )