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Grundsteuer 2022

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Was hat sich hin­sichtlich der Grund­s­teuer 2022 geändert?

Wie Sie vielle­icht schon aus den Medi­en erfahren haben, wird die Grund­s­teuer in Deutsch­land umfassend reformiert. Hin­ter­grund dieser Reform ist ein Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts aus 2018, das die Berech­nung der Grund­s­teuer als ver­al­tet und damit auch ungerecht anmahnte. 

Als Reak­tion auf dieses Urteil waren Bund und Län­der 2019 gezwun­gen, ein Bun­desmod­ell zur Berech­nung der neuen Grund­s­teuer zu beschließen. Von diesem bun­de­sein­heitlichen Berech­nungsmod­ell kon­nten jedoch einige Bun­deslän­der abwe­ichen – so auch Hes­sen. Die neue Grund­s­teuer wird ab 2025 erhoben.

Zur Neufest­set­zung der ab 2025 gülti­gen Grund­s­teuer müssen in Deutsch­land nun rund 36 Mio. Grund­stücke auf den Stich­tag 01.01.2022 neu bew­ertet wer­den. Dies bet­rifft sämtliche Grund­stück­sarten: bebaut und unbe­baut, Ein- und Mehrfam­i­lien­häuser, eigen­genutzte und ver­mi­etete Immobilien.

Was müssen die Grund­stück­seigen­tümer tun und bis wann?

Sämtliche Grund­stück­seigen­tümer hat der Geset­zge­ber verpflichtet, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 (vor­mals bis 31.10.2022, vor kurzem ver­längert durch den Finanzmin­is­ter­rat der Bun­deslän­der) entsprechende Fest­stel­lungserk­lärun­gen zu Ihren Grund­stück­en bei der Finanzver­wal­tung einzure­ichen, um den Gemein­den mit den ein­gere­icht­en Dat­en die Fest­set­zung der neuen Grund­s­teuer zu ermöglichen. Die Ein­re­ichung ist grund­sät­zlich nur auf elek­tro­n­is­chem Weg möglich – entwed­er durch den Eigen­tümer selb­st oder durch einen speziell hierzu Befugten. Bei ein­er ver­späteten Ein­re­ichung dro­ht die Fest­set­zung von Ver­spä­tungszuschlä­gen durch das Finanzamt.

Wo kann ich weit­ere Details finden?

Je nach Bun­des­land sind die Anforderun­gen unter­schiedlich. Deshalb gibt es je Bun­des­land eigene Web­seit­en mit FAQ’s.

Beispiel unten: FAQ Seite für Hes­sen (Grund­stücke, die in Hes­sen liegen)

Grundsteuer 2022 FAQ Hessen
Quelle: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-faq

Wie kön­nen wir als Steuer­ber­ater Sie unterstützen?

Wir als Steuer­ber­ater sind geset­zlich befugt, eine solche Fest­stel­lungserk­lärung für Grund­stück­seigen­tümer einzureichen. 

Gerne übernehmen wir daher in vollem Umfang die Abgabe der Fest­stel­lungserk­lärun­gen für Sie als Eigen­tümer. Hier­bei kön­nen wir für Eigen­tümer nur die Abgabe der Fest­stel­lungserk­lärun­gen für in ganz Deutsch­land übernehmen. Dies gewährleis­tet, dass die Fest­stel­lungserk­lärun­gen rechtzeit­ig und ein­heitlich für alle Eigen­tümer inner­halb der geset­zlichen Frist mit den passenden Angaben elek­tro­n­isch ein­gere­icht werden. 

Unnötige Ver­spä­tungszuschläge wer­den somit ver­mieden und Sie kön­nen sich­er sein, dass der Berech­nung Ihrer zukün­fti­gen Grund­s­teuer die kor­rek­ten Dat­en zugrunde liegen.

Kann auch die Hausver­wal­tung sich darum kümmern?

Größere Wohneigen­tümerge­mein­schaften oder auch Teileigen­tum bzw. Son­dereigen­tum wird in der Regel von einem Hausver­wal­ter vertreten.

Die Hausver­wal­tung ist gemäß § 80 Abs. 5 AO, § 4 Nr 4 StBerG, BFH-Urteil vom 10. März 2015, VII R 12/14 zur eingeschränk­ten Hil­feleis­tung befugt und kön­nte uns als Steuer­ber­ater im Rah­men der Erhe­bung der Dat­en und der notwendi­gen Voll­macht­en behil­flich sein. Gerne arbeit­en wir in diesem Zusam­men­hang mit der Hausver­wal­tung zusammen.

Was kostet die Grund­s­teuer­erk­lärung beim Steuerberater

Die Grund­s­teuer­erk­lärung beim Steuer­ber­ater wird nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV abgerech­net. D.h. das Hon­o­rar hängt im Wesentlichen vom Gegen­standswert Ihres Grund­stücks ab. Außer­dem hängt das Hon­o­rar davon ab, wie kom­plex die Erk­lärung ist und wie gut / schnell die Unter­la­gen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den können.

Bei uns kann eine Grund­s­teuer­erk­lärung zwis­chen 200 und 400 EUR net­to pro Grund­stück kosten.

Wie geht es weit­er / Kontaktaufnahme

Kon­tak­tieren Sie uns ein­fach unter ein­er der hier angegebe­nen Tele­fon­num­mern oder Mail-Adressen.