In welchem Zeitrhythmus muss die GmbH Bücher führen?
Grundsätzlich muss eine ordnungsgemäße Buchführung zeitnah sein. Das bedeutet, die Bücher müssen permanent geführt werden.
In der Praxis orientiert man sich oft am Rhythmus der Umsatzsteuervoranmeldung. Je nach Größenordnung oder Geschäftstätigkeit kann dies monatlich oder vierteljährlich sein.
Bei Kleinunternehmern und vermögensverwaltenden Gesellschaften werden keine Umsatzsteuervoranmeldungen fällig, sondern nur eine Jahresumsatzsteuererklärung — in diesen Fällen kann auch eine sog. Jahresbuchhaltung gemacht werden.
Bei größeren GmbH’s mit Materialwirtschaft und täglich vielen Warenbewegungen sollte man aber unabhängig vom Rhythmus der Umsatzsteuervoranmeldung die Buchführung täglich machen.
Welche Steuererklärungen/-anmeldungen muss die GmbH unterjährig abgeben?
- Umsatzsteuervoranmeldungen: siehe oben (monatlich, vierteljährlich, gar nicht)
- ggf. Lohnsteueranmeldungen
- ggf. Zusammenfassende Meldungen (ZM) bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen
- ggf. One Stop Shop (OSS) Erklärungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen an Privatpersonen in der EU
- ggf. Kapitalertragsteueranmeldungen bei Vorab-Gewinnausschüttungen
Was muss die GmbH am Jahresende bzw. für das abgelaufene Geschäftsjahr abgeben?
- Jahresabschluss nach HGB
- bestehend aus Bilanz und GuV bei Kleinst-Kapitalgesellschaften
- zusätzlich Anhang ab der Größe “Kleine Kapitalgesellschaft”
- Lagebericht ab der Größe “mittelgroße Kapitalgesellschaft”
- Jahressteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- ggf. Zerlegungserklärung für die Gewerbesteuer
- E‑Bilanz
Der Jahresabschluss und ggf. Lagebericht sind im Bundesanzeiger offenzulegen (bei Kleinst-GmbH: “Hinterlegung”).
Die Jahressteuererklärungen und die E‑Bilanz sind dem Finanzamt zu übermitteln.
Innerhalb welcher Fristen muss die GmbH die vorgenannten Abschlüsse und Steuererklärungen abgeben
- Umsatzsteuervoranmeldungen: bis zum 10. des Folgemonats. Bei Dauerfristverlängerung: + 1 Monat
- Jahresabschluss: aufzustellen je nach Größe der Gesellschaft innerhalb von 3–6 Monaten nach dem Abschluss-Stichtag. Offenlegung bis Ende des Folgejahrs nach dem Abschluss-Stichtag.
- Steuererklärungen: Fristen ändern sind hin und wieder und hängen auch davon ab, ob die GmbH steuerlich beraten ist. Der derzeitige Stand ist auf der Webseite der Steuerberaterkammer Köln ganz übersichtlich dargestellt.
Wie unterstützen wir als Steuerberater bei der Buchführung und beim Jahresabschluss der GmbH?
Wir übernehmen für Sie gerne die steuerliche Komplettbetreuung. Sie müssen dann nur noch Belege zur Verfügung stellen, am besten mit DATEV Unternehmen Online. Ansonsten konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und wir kümmern uns um Ihre steuerliche Compliance.
Was kosten die Buchführung und der Jahresabschluss der GmbH beim Steuerberater?
Die Buchführung, die Lohnbuchhaltung und der Jahresabschluss werden beim Steuerberater wird nach der StBVV abgerechnet. D.h. das Honorar hängt im Wesentlichen vom Gegenstandswert ab. Außerdem hängt das Honorar davon ab, wie komplex die Erstellung des Abschlusses ist und wie gut / schnell die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Näheres / Rechenbeispiele zum Honorar haben wir hier dargestellt.
Wie geht es weiter / Kontaktaufnahme?
Kontaktieren Sie uns einfach unter einer der hier angegebenen Telefonnummern oder Mail-Adressen.