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Grundsteuer 2022

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In welchem Zeitrhyth­mus muss die GmbH Büch­er führen?

Grund­sät­zlich muss eine ord­nungs­gemäße Buch­führung zeit­nah sein. Das bedeutet, die Büch­er müssen per­ma­nent geführt werden.

In der Prax­is ori­en­tiert man sich oft am Rhyth­mus der Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dung. Je nach Größenord­nung oder Geschäft­stätigkeit kann dies monatlich oder vierteljährlich sein. 

Bei Klei­n­un­ternehmern und ver­mö­gensver­wal­tenden Gesellschaften wer­den keine Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dun­gen fäl­lig, son­dern nur eine Jahre­sum­satzs­teuer­erk­lärung — in diesen Fällen kann auch eine sog. Jahres­buch­hal­tung gemacht werden.

Bei größeren GmbH’s mit Mate­ri­al­wirtschaft und täglich vie­len Waren­be­we­gun­gen sollte man aber unab­hängig vom Rhyth­mus der Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dung die Buch­führung täglich machen.

Welche Steuer­erk­lärun­gen/-anmel­dun­gen muss die GmbH unter­jährig abgeben?

  1. Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dun­gen: siehe oben (monatlich, vierteljährlich, gar nicht)
  2. ggf. Lohn­s­teuer­an­mel­dun­gen
  3. ggf. Zusam­men­fassende Mel­dun­gen (ZM) bei innerge­mein­schaftlichen Liefer­un­gen und son­sti­gen Leistungen
  4. ggf. One Stop Shop (OSS) Erk­lärun­gen bei Liefer­un­gen und son­sti­gen Leis­tun­gen an Pri­vat­per­so­n­en in der EU
  5. ggf. Kap­i­taler­trag­s­teuer­an­mel­dun­gen bei Vorab-Gewinnausschüttungen

Was muss die GmbH am Jahre­sende bzw. für das abge­laufene Geschäft­s­jahr abgeben?

  1. Jahresab­schluss nach HGB
    • beste­hend aus Bilanz und GuV bei Kleinst-Kapitalgesellschaften
    • zusät­zlich Anhang ab der Größe “Kleine Kapitalgesellschaft”
  2. Lage­bericht ab der Größe “mit­tel­große Kapitalgesellschaft”
  3. Jahress­teuer­erk­lärun­gen
  4. E‑Bilanz

Der Jahresab­schluss und ggf. Lage­bericht sind im Bun­de­sanzeiger offen­zule­gen (bei Kle­inst-GmbH: “Hin­ter­legung”).

Die Jahress­teuer­erk­lärun­gen und die E‑Bilanz sind dem Finan­zamt zu übermitteln.

Inner­halb welch­er Fris­ten muss die GmbH die vor­ge­nan­nten Abschlüsse und Steuer­erk­lärun­gen abgeben

  1. Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dun­gen: bis zum 10. des Fol­ge­monats. Bei Dauer­fristver­längerung: + 1 Monat
  2. Jahresab­schluss: aufzustellen je nach Größe der Gesellschaft inner­halb von 3–6 Monat­en nach dem Abschluss-Stich­tag. Offen­le­gung bis Ende des Fol­ge­jahrs nach dem Abschluss-Stichtag.
  3. Steuer­erk­lärun­gen: Fris­ten ändern sind hin und wieder und hän­gen auch davon ab, ob die GmbH steuer­lich berat­en ist. Der derzeit­ige Stand ist auf der Web­seite der Steuer­ber­aterkam­mer Köln ganz über­sichtlich dargestellt.

Wie unter­stützen wir als Steuer­ber­ater bei der Buch­führung und beim Jahresab­schluss der GmbH?

Wir übernehmen für Sie gerne die steuer­liche Kom­plet­t­be­treu­ung. Sie müssen dann nur noch Belege zur Ver­fü­gung stellen, am besten mit DATEV Unternehmen Online. Anson­sten konzen­tri­eren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und wir küm­mern uns um Ihre steuer­liche Compliance.

Was kosten die Buch­führung und der Jahresab­schluss der GmbH beim Steuer­ber­ater?

Die Buch­führung, die Lohn­buch­hal­tung und der Jahresab­schluss wer­den beim Steuer­ber­ater wird nach der StBVV abgerech­net. D.h. das Hon­o­rar hängt im Wesentlichen vom Gegen­standswert ab. Außer­dem hängt das Hon­o­rar davon ab, wie kom­plex die Erstel­lung des Abschlusses ist und wie gut / schnell die Unter­la­gen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den können.

Näheres / Rechen­beispiele zum Hon­o­rar haben wir hier dargestellt.

Wie geht es weit­er / Kon­tak­tauf­nahme?

Kon­tak­tieren Sie uns ein­fach unter ein­er der hier angegebe­nen Tele­fon­num­mern oder Mail-Adressen.